FAQ + AGB
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Benötige ich eine Reservierung für einen Skikurs?
Erst nach erfolgreicher Bezahlung ist dein Kurs fest reserviert. Du kannst verfügbare Kurse jederzeit direkt über unsere Website buchen – unser System zeigt dir die Verfügbarkeiten in Echtzeit an: Grün markierte Termine sind verfügbar und können jederzeit online gebucht werden. Grau markierte Termine sind bereits ausgebucht.
In der Hochsaison sind unsere Kurse schnell ausgebucht. Sollte dein Wunschtermin bereits grau hinterlegt sein, kannst du uns gerne eine Sonderanfrage per Mail senden – oft finden wir spontan noch eine Lösung für dich!
Ist es möglich bei einem bestimmten Lehrer einen Gruppenkurs zu buchen?
Grundsätzlich kannst du uns bei der Buchung sehr gerne einen Skilehrerwunsch mitteilen. Bitte habe jedoch Verständnis dafür, dass wir bei Gruppenkursen aus organisatorischen Gründen keine Garantie für die Zuteilung eines bestimmten Skilehrers übernehmen können!
Wie früh muss ich eine/n Privatlehrer/in reservieren?
Grundsätzlich gilt: Je früher, desto besser! Beliebte Ferienwochen und Uhrzeiten sind oft schnell ausgebucht. Je nach Verfügbarkeit sind aber natürlich auch kurzfristige Buchungen möglich. Gut zu wissen: Privatkurse am Nachmittag sind meistens immer verfügbar!
Unser Tipp: Buche deine Privatstunden am besten direkt online über unsere Website – so sicherst du dir nicht nur deinen Wunschtermin, sondern profitierst auch von unseren exklusiven Online-Rabatten! Bitte beachte, dass bei einer Buchung direkt bei uns im Skischulbüro vor Ort kein Rabatt gewährt werden kann. Falls dein Wunschtermin online dennoch nicht mehr frei sein sollte, sende uns eine E-Mail an info@skischool-go.com oder nutze unser Online-Anfrageformular.
Ab welchem Alter können Kinder einen Kurs besuchen?
Wir bieten Gruppenkurse für Kinder ab 4 Jahren an. Erfahrungsgemäß sind jüngere Kinder meist noch zu wenig selbstständig, um sich in einer Gruppe rundum wohlzufühlen.
Für diese Altersgruppe ist ein Privatkurs jedoch die ideale Lösung! Beim Privatunterricht dürfen die Eltern in Absprache mit der Lehrkraft gerne dabei sein. Der Kurs wird ganz individuell gestaltet, um spielerisch die ersten Skiversuche zu starten.
Für 3- bis 4-Jährige empfehlen wir:
- Entweder unseren 1-stündigen Early-Bird-Privatkurs am frühen Morgen.
- Oder einen 2-stündigen Privatkurs halbtags.
Snowboardkurse bieten wir ausschließlich als Privatkurse an. Dadurch garantieren wir den schnellsten Lernerfolg. Privatunterricht auf dem Snowboard ist auf Anfrage natürlich auch für jüngere Kinder jederzeit möglich.
Schafft man es zeitlich, wenn Eltern und Kinder gleichzeitig einen Gruppenskikurs besuchen?
Ja, das ist zeitlich perfekt aufeinander abgestimmt! Für die Kinder gibt es je nach Buchung zwei Optionen:
- Option A – Treffpunkt im Tal: Treffpunkt für Kinder-Gruppenkurse ist um 08:55 Uhr beim neuen Busterminal Bahnhof Bad Gastein (Stubnerkogelbahn). Unsere SkilehrerInnen übernehmen ab hier den Transport und bringen deine Kids nach dem Kurs um 13:22 Uhr wieder dorthin zurück!
- Option B – Treffpunkt direkt an der Piste: Ihr kommt morgens um 09:25 Uhr direkt zum Treffpunkt an der Piste. Das Kursende ist hier um 12:30 Uhr.
Für Erwachsene: Die Treffzeit für alle Erwachsenen-Gruppenkurse ist um 09:55 Uhr am jeweiligen Treffpunkt. Die Kurse enden um 12:00 Uhr.
Wichtig für Familien: Wir achten bei der Einteilung natürlich darauf, dass die Gruppenkurse für Eltern und Kinder nach Möglichkeit im selben Skigebiet stattfinden. Die exakte Treffzeit sowie den genauen Treffpunkt findest du immer auf deinem Ticket, und unsere SkilehrerInnen informieren dich zusätzlich direkt vor Ort! Deine Kinder werden von uns durchgehend betreut, bis sie wieder in deine Hände übergeben werden – du kannst deinen eigenen Kurs also vollkommen entspannt genießen!
Wo ist der Sammelplatz?
Das kommt ganz auf deine gebuchte Kursart an:
- Für alle Kids-Gruppenkurse (Option A): Unser fester Haupttreffpunkt im Tal ist morgens um 08:55 Uhr beim neuen Busterminal Bahnhof Bad Gastein (Stubnerkogelbahn).
- Treffpunkte im Skigebiet (Option B): Da wir mehrere Treffpunkte im gesamten Skigebiet nutzen, wird der genaue Standort wetter- und schneelagenabhängig flexibel zugeteilt. Du erhältst deinen exakten Treffpunkt 1–2 Tage vor Kursbeginn per E-Mail direkt auf deinem Ticket. Vor Ort informieren dich unsere SkilehrerInnen zusätzlich.
- Erwachsenen-Gruppenkurse: Der genaue Treffpunkt für deinen Kurs ist direkt auf deinem Ticket angegeben.
- Für Privatkurse: Hier hast du die freie Wahl! Wenn du einen speziellen Wunsch hast, kannst du den Treffpunkt für deinen Privatunterricht komplett selbst wählen.
Gut zu wissen: Wir sind nicht auf ein einziges Kinderland beschränkt! Je nach Können der Gruppe, Wetter und Schneelage nutzen wir flexibel die besten Pisten im gesamten Bad Gasteiner Skigebiet (Skischaukel Stubnerkogel-Angertal-Schlossalm), um dir und deinen Kids das beste Skierlebnis zu garantieren.
Wie erfolgt die Gruppeneinteilung?
Durch deine Online-Buchung sind Alter, Sprache und das Fahrkönnen über unsere Kursteilnehmerliste bereits bestmöglich voreingeteilt. Zu Kursbeginn kontrollieren wir diese Einteilung gemeinsam in einem kurzen, persönlichen Gespräch, um letzte Details abzustimmen.
Sollte sich im Laufe des Unterrichts herausstellen, dass eine Einteilung einmal nicht perfekt passt, ist ein Wechsel in eine andere Gruppe selbstverständlich jederzeit problemlos möglich!
Wie viele Kinder sind in einer Gruppe?
- Bei den Anfängern („Kids grün“): Hier sind 6 Kinder pro Gruppe optimal, um eine besonders intensive und sichere Betreuung für die ersten Schritte im Schnee zu garantieren.
- In den fortgeschrittenen Kursen: In den restlichen Kursen teilen wir normalerweise 8 Kinder pro Gruppe ein. Bitte habe Verständnis dafür, dass es in den Hauptferienzeiten (Hochsaison) ausnahmsweise auch einmal etwas mehr sein können.
Können Eltern dem ersten Unterricht der Kleinen beiwohnen?
Davon raten wir aus Erfahrung eher ab. Bitte informiere die Skilehrkräfte am ersten Tag vorab über wichtige Besonderheiten (z. B. Allergien, Krankheiten oder motorische Einschränkungen). Nach diesem kurzen Gespräch ist es am besten, wenn du als Elternteil auf Distanz gehst und den Kurs nur aus der Ferne beobachtest. Die Erfahrung zeigt, dass die Kinder viel schneller Vertrauen fassen und abgelenkt sind, wenn die Eltern nicht in unmittelbarer Nähe stehen.
Unser Tipp: Bereite dein Kind bereits vorab positiv auf die Skischule vor! Erkläre ihm, was dort gelernt wird und dass es gemeinsam mit einer tollen Skilehrkraft spielerisch den Schnee entdeckt. Das nimmt die erste Aufregung und stärkt die Vorfreude.
Können unsere Kinder zusammen in eine Gruppe?
Die Einteilung der Kinder erfolgt in unserer Skischule neben dem Alter in erster Linie nach dem tatsächlichen Fahrkönnen.
Sollten deine eigenen Kinder oder befreundete Kinder in etwa gleich gut Skifahren, teile uns deinen Wunsch am besten schon direkt bei der Online-Buchung im Anmerkungsfeld mit. Alternativ kannst du den Wunsch am ersten Tag auch noch direkt der jeweiligen Skilehrkraft mitteilen, und wir werden unser Bestes tun!
Sollten die Kinder nicht auf demselben Niveau Skifahren, ist ein Zusammenschluss ebenfalls möglich. In diesem Fall müsste jedoch das Kind, das bereits besser fährt, auf das andere Kind Rücksicht nehmen und in einer niedrigeren Leistungsgruppe mitfahren.
Ist es möglich nur einen Tag am Gruppenkurs teilzunehmen?
Unsere regulären Gruppenkurse sind als 3-, 4- oder 5-Tage-Kurse aufgebaut (für Erwachsene als 2- oder 3-Tage-Kurse), um einen optimalen Lernerfolg zu garantieren.
Hier findest du unsere genauen Kurstage und Einstiegsmöglichkeiten:
Kinder-Gruppenkurse (alle Levels grün, blau, rot, schwarz):
Die Kurse finden jeweils von Sonntag bis Donnerstag statt (Dauer: 3, 4 oder 5 Tage). Ein Einstieg ist für Kinder am Sonntag, Montag oder Dienstag möglich.
Ein kürzerer Einstieg ist im Rahmen dieser Struktur möglich, und du kannst deine Buchung später flexibel verlängern (z. B. einen 3-Tage-Kurs um 1 oder 2 Tage bzw. einen 4-Tage-Kurs um 1 Tag).
Erwachsenen-Gruppenkurse (alle Levels: grün, blau und rot):
Die 3-Tage-Kurse finden von Sonntag bis Dienstag oder von Mittwoch bis Freitag statt. Zusätzliche 2-Tage-Kurse (nur für blau und rot): Hier ist ein kürzerer Einstieg flexibel von Montag bis Dienstag oder von Donnerstag bis Freitag möglich. Bitte beachte, dass es bei den Erwachsenenkursen keine reinen einzelnen Verlängerungstage gibt. Eine Verlängerung ist hier nur in Form einer Buchung eines weiteren Kurses innerhalb der Woche möglich.
Unser Tipp: Bitte beachte, dass eine nachträgliche Verlängerung vor Ort tageweise berechnet wird und dadurch deutlich teurer ist als die Buchung eines kompletten Kurses von Anfang an. Wir empfehlen dir daher, den Kurs direkt für die gewünschte Gesamtdauer online zu buchen, um vom besten Preis zu profitieren!
Kann man einen Tag pausieren?
Nein, das ist im laufenden Gruppenkurs leider nicht möglich, da unsere Kursprogramme aufeinander aufbauen und als zusammenhängendes Programm absolviert werden.
Bitte beachte die jeweiligen Kurszeiten, bei denen eine Unterbrechung nicht möglich ist:
- Für Kids-Gruppenkurse: Das Programm ist auf eine Dauer von fünf Tagen (Sonntag bis Donnerstag) ausgelegt.
- Für Erwachsenen-Gruppenkurse: Die Kurse laufen jeweils von Sonntag bis Dienstag und von Mittwoch bis Freitag.
- Für die Levels Blau & Rot: Hier laufen die Kurse zusätzlich von Dienstag bis Mittwoch sowie von Donnerstag bis Freitag.
Um den bestmöglichen Lernerfolg zu erzielen, empfehlen wir den Besuch der kompletten gebuchten Kursdauer.
Müssen wir die gesamten 5 Tage einen Kurs besuchen oder kann man auch weniger Tage buchen?
Um den maximalen Lernerfolg zu erzielen, ist das komplette Programm am sinnvollsten. Es ist jedoch problemlos möglich, weniger Tage zu buchen.
Kinder-Gruppenkurse: Unser Wochenprogramm läuft von Sonntag bis Donnerstag. Du kannst für deine Kinder flexibel einen Kurs für 3, 4 oder 5 Tage buchen.
Erwachsenen-Gruppenkurse (alle Levels): Für Erwachsene bieten wir standardmäßig Kurse mit einer Dauer von 2 oder 3 Tagen an.
Unser Tipp: Buche die gewünschte Gesamtdauer am besten direkt online. Eine nachträgliche Verlängerung vor Ort ist teurer als die Komplettbuchung von Anfang an.
Ist es teurer, den Kurs erst im Nachhinein zu verlängern?
Ja, die Tarife sind unterschiedlich. Der tägliche Kurspreis sinkt, je länger die gebuchte Kursdauer am Stück ist.
Nachträgliche Verlängerungen vor Ort werden tageweise berechnet und sind teurer als die direkte Komplettbuchung von Anfang an. Wenn du spontan verlängern möchtest, ist das vor Ort natürlich trotzdem jederzeit möglich. Wir empfehlen dir jedoch die direkte Online-Buchung der Gesamtdauer für den besten Preis!
Müssen die Skikurstage hintereinander genommen werden?
Ja, die Kurstage müssen hintereinander absolviert werden. Die Tickets sind fest an das jeweils gebuchte Datum gebunden. Da unsere Gruppenkurse täglich aufeinander aufbauen und die Gruppe jeden Tag etwas Neues lernt, ist ein Pausieren, Splitten oder Verschieben der Tage nicht möglich.
Kann man sich nach der Bezahlung noch umentscheiden?
Das hängt von der Art des gebuchten Kurses ab:
Privatkurse: Eine Änderung des Kursthemas (z. B. von Ski auf Snowboard) ist nachträglich möglich, sofern dies zeitlich und organisatorisch bei unseren Skilehrkräften machbar ist.
Gruppenkurse: Da Gruppenkurse fest geplant und an bestimmte Termine gebunden sind, ist eine kurzfristige Änderung oder Umbuchung nach der Bezahlung im Regelfall nicht möglich. Bitte beachte dazu auch die Regelungen in unseren AGB.
Bekommt man das Geld zurück, wenn es den Teilnehmern nicht gefallen hat?
Nein, ein Rücktritt wegen persönlichem Nichtgefallens ist ausgeschlossen. Eine Rückerstattung erfolgt grundsätzlich nur bei Krankheit oder Verletzung gegen Vorlage eines ärztlichen Attests.
Wir bieten jedoch flexible Lösungen, um dein Risiko so gering wie möglich zu halten: Bei Gruppenkursen wird für noch nicht in Anspruch genommene Tage die Differenz zum tatsächlich absolvierten Kurs rückerstattet (wenn du z. B. 5 Tage gebucht hast, aber aus gesundheitlichen Gründen nur 3 Tage teilnimmst, erstatten wir dir die Differenz zwischen dem 5-Tage- und dem 3-Tage-Preis). Bereits begonnene Kurstage können nicht rückerstattet werden.
Kann ich selbst den Treffpunkt bestimmen?
Ja, das ist generell bei all unseren Privatkursen möglich! Du kannst uns deinen Wunschtreffpunkt ganz einfach direkt bei der Online-Buchung im Anmerkungsfeld mitteilen.
Bei den Gruppenkursen hingegen teilen wir den Treffpunkt flexibel nach Wetter und Können im gesamten Bad Gasteiner Skigebiet zu, damit du und deine Kids immer die besten Pisten vorfinden. Die Sicherheit der Gäste geht vor.
Wie lauten die Stornobedingungen bei einer Absage?
Eine Stornierung deiner Buchung ist zu folgenden Konditionen möglich:
- 100 % Rückerstattung bei einer Stornierung früher als 7 Tage vor Kursbeginn.
- 75 % Rückerstattung bei einer Stornierung früher als 72 Stunden vor Kursbeginn.
- 50 % Rückerstattung bei einer Stornierung früher als 48 Stunden vor Kursbeginn.
- 25 % Rückerstattung bei einer Stornierung früher als 24 Stunden vor Kursbeginn.
- 0 % Rückerstattung bei einer Stornierung weniger als 24 Stunden vor Kursbeginn.
Wichtiger Hinweis: Unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung behalten wir generell eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 13 % des Buchungswertes ein. Bitte beachte hierzu auch die detaillierten Regelungen in unseren AGB.
Was macht man, wenn das Leistungsniveau des Kindes nicht mit dem der Gruppe übereinstimmt.
Du kannst das jederzeit direkt vor Ort mit der jeweiligen Skilehrkraft besprechen. Generell sind wir extrem flexibel und schnell im Wechseln der Leistungsgruppen. Da Kinder unterschiedlich schnell lernen, werden die Gruppen von uns laufend angepasst und aktualisiert, damit jedes Kind optimal gefördert wird und den größten Spaß hat.
Wenn einem der Kurs nicht gefällt, kann man dann auch in einen anderen wechseln (z.B. von Snowboard- auf Skikurs oder Privatunterricht)?
Sofern es organisatorisch machbar ist und in den Gruppen noch Plätze frei sind, ist ein Wechsel des Kurses oder des Sportgeräts (z. B. von Ski auf Snowboard) während der Woche für Fortgeschrittene möglich. Für absolute Anfänger ist ein Wechsel des Geräts mitten in der Woche jedoch nicht zu empfehlen. Je nach Verfügbarkeit unserer Skilehrkräfte ist es natürlich auch jederzeit möglich, von einem Gruppenkurs auf Privatunterricht umzubuchen.
Welche Sprachen spricht mein/e Lehrer/in?
Unsere Gruppenkurse bieten wir standardmäßig in den Sprachen Deutsch, Dänisch, Englisch und Niederländisch an. Je nach Verfügbarkeit unserer Skilehrkräfte sind zusätzlich auch Französisch, Italienisch und Spanisch möglich. Im Privatunterricht können wir flexibel auf Anfrage oft noch weitere Sprachen anbieten.
Kann man bei Skischool-GO! auch mit Kreditkarte bezahlen?
Ja, das ist problemlos möglich! Wir akzeptieren Visa, Mastercard, American Express, Discover und viele weitere Kreditkarten. Zudem kannst du bei deiner Online-Buchung ganz bequem über PayPal sowie iDEAL bezahlen.
Ist der Skipass im Skikurs inbegriffen?
Nein, die Skipässe sind nicht im Kurspreis enthalten und müssen separat erworben werden. Grundsätzlich benötigen alle Kursteilnehmer im Skigebiet einen gültigen Skipass.
Kinder unter 6 Jahren fahren gratis, benötigen aber dennoch eine kostenlose Keycard, die du direkt an den Kassen der Bergbahn erhältst. Kinder ab 6 Jahren und Erwachsene benötigen einen regulären Skipass.
Unser Tipp für Anfänger: Kaufe zu Beginn keinen Skipass für das gesamte Skigebiet. Für den Anfängerbereich gibt es spezielle Tickets, die weitaus günstiger sind. Für alle Fortgeschrittenen empfehlen wir, die regulären Tickets vorab online im Ticketshop von Skigastein zu buchen. Je früher du dort buchst, desto mehr kannst du durch den Online-Frühbucherbonus sparen!
Wo kann ich Skipässe kaufen?
Die regulären Skipässe für Fortgeschrittene kaufst du am bequemsten und günstigsten vorab online im Ticketshop von Skigastein, um vom Online-Frühbucherbonus zu profitieren.
Die speziellen und weitaus günstigeren Tickets für den Anfängerbereich sowie die kostenlosen Keycards für Kinder unter 6 Jahren kaufst du hingegen am besten direkt vor Ort an den Kassen der Bergbahnen. Die Kassen befinden sich an den jeweiligen Talstationen.
Ist die Ausrüstung im Preis inbegriffen?
Nein, die Ski- oder Snowboardausrüstung ist nicht im Kurspreis enthalten. Du kannst das gesamte Equipment ganz bequem vor Ort in den Sportgeschäften mieten. Wir empfehlen dir hierfür unsere Partner-Sportshops, die du direkt auf unserer Website verlinkt findest.
Unser Tipp: Zeige bei unseren Partner-Sportgeschäften einfach dein Ticket von Skischool GO! vor. Dadurch erhältst du exklusive Rabatte zwischen 10 und 15 Prozent auf deine Leihausrüstung!
Gibt es auch einen Skiverleih oder arbeitet Skischool GO! mit einem Sportgeschäft zusammen?
Die Skischule selbst betreibt keinen eigenen Skiverleih, aber wir haben zwei tolle Partner direkt vor Ort! Unsere festen Partner-Sportgeschäfte sind Sport Fleiss und Gastein Sport. Beide befinden sich in unmittelbarer Nähe unseres Haupttreffpunkts am Busterminal Bahnhof Bad Gastein (Stubnerkogelbahn).
Dein Skischul-Vorteil: Wenn du dein Skischulticket von Skischool-GO vorzeigst, bekommst du 10 % bis 15 % Rabatt auf deine Verleihausrüstung!
Hinweis: Besonders in der Hochsaison empfehlen wir dringend eine rechtzeitige Vorabreservierung direkt bei unseren Partnern.
Was sollte mein Kind zum Skikurs mitbringen?
- Kursticket mit Strichcode (digital oder ausgedruckt).
- Warm gefütterte, wind- und wasserfeste Skibekleidung sowie Skihandschuhe.
- Buff-Schlauchtuch (normale Schals sind aus Sicherheitsgründen verboten).
- Skihelm (gesetzliche Helmpflicht in Österreich bis zum vollendeten 15. Lebensjahr).
- Passende Skischuhe und professionell eingestellte Ski.
- Skistöcke (erst ab Kursgruppe „Blau“ erforderlich).
- Sonnencreme mit LSF 50.
- Täglich 5 € Taschengeld in der Skijacke für ein Schiwasser bei Pausen oder Liftunterbrechungen.
Wer haftet bei einem Skiunfall während des Skikurses?
Haftung & Versicherung bei Unfällen
- Keine automatische Unfallversicherung: Die Skischool-GO! besitzt keine Unfallversicherung für Kursteilnehmer. Auch teilnehmende Kinder sind nicht über die Skischule unfallversichert.
- Eigenverantwortung der Gäste: Der Abschluss einer ausreichenden privaten Unfall- und Haftpflichtversicherung, die auch Bergekosten und Pistenrettung abdeckt, ist ausschließlich Sache des Gastes.
- Gesetzliche Haftung & Betriebshaftpflicht: Die Skischool GO! besitzt eine gesetzlich vorgeschriebene Betriebshaftpflichtversicherung. Diese greift ausschließlich bei Schäden, die nachweislich durch die Skischule oder unsere SkilehrerInnen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, wie zum Beispiel durch eine nachweisbare Verletzung der Aufsichtspflicht.
- Haftungsausschluss bei Stürzen: Die Skischool GO! lehnt jegliche Haftung für Unfälle ab, die sich vor, während oder nach dem Skiunterricht ereignen und auf typische Skisport-Risiken zurückzuführen sind. Die allermeisten Unfälle beim Skifahrenlernen passieren durch klassische Eigenstürze, für die die Skischule nicht haftbar gemacht werden kann.
- Entscheidung über Rettungseinsätze: Im Falle einer Verletzung oder wenn ein Kind nach einem Sturz nicht mehr eigenständig weiterfahren kann, liegt es allein im pflichtgemäßen Ermessen unserer SkilehrerInnen, sofort die Pistenrettung oder den Notarzt zu verständigen. Da die medizinische Erstversorgung und die Sicherheit des Kindes in einer Notsituation oberste Priorität haben, erfolgt die Alarmierung der Rettungskräfte ohne vorherige Kontaktaufnahme mit den Eltern. Die Erziehungsberechtigten werden unmittelbar im Anschluss über den Vorfall informiert. Alle durch den Einsatz entstehenden Berge-, Rettungs- und Transportkosten sind zu 100 % vom Gast bzw. den Erziehungsberechtigten zu tragen. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob sich der Einsatz im Nachhinein als medizinisch zwingend erforderlich herausstellt oder nicht (Verdachtsdiagnose vor Ort).
Welche Versicherung deckt bei einem Skiunfall während des Skikurses?
- Private Unfallversicherung: Dies ist die wichtigste Absicherung für dich und deine Kinder. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Sportunfällen und bietet eine Invaliditätsleistung oder – falls vereinbart – eine Unfallrente.
- Absicherung von Bergekosten: Achte unbedingt darauf, dass deine Versicherung (oder eine Zusatzversicherung wie über den ÖAMTC, ADAC, Alpenverein oder eine spezielle Reiseversicherung) die Kosten für Pistenrettung, Akja-Transport und Hubschraubereinsätze explizit abdeckt. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Bergekosten im alpinen Gelände in der Regel nicht.
- Private Haftpflichtversicherung: Sie ist unverzichtbar für den Fall, dass du auf der Piste versehentlich einen Unfall mit anderen Skifahrern verursachst und für deren Personen- oder Sachschäden aufkommen musst.
Wie kann ich einen Kurs verlängern?
Das hängt ganz davon ab, ob du Privatstunden oder einen Gruppenkurs verlängern möchtest. Hier sind die Möglichkeiten im Überblick:
- Verlängerung von Privatkursen: Für die Verlängerung von Privatstunden buchst du ganz einfach online erneut deinen gewünschten Privatkurs über unsere Website. Du kannst bei deiner Online-Buchung gerne den Namen des Skilehrers oder der Skilehrerin in die Anmerkungen eintragen, mit dem bzw. der du den vorangegangenen Kurs hattest.
- Weitere Kurse buchen: Du kannst jederzeit zusätzliche Stunden oder Kurse buchen. Im Buchungskalender auf unserer Website siehst du sofort die aktuellen Verfügbarkeiten: Verfügbare Kurse werden grün angezeigt, bereits ausgebuchte Kurse sind grau markiert.
- Dein Online-Vorteil: Auch für jede Kursverlängerung, die du selbst online über unsere Website buchst, erhältst du natürlich unseren Online-Rabatt direkt im Warenkorb gutgeschrieben!
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Skischool GO!
Inhaltsverzeichnis
1. Geltungsbereich der AGB
2. Vertragsabschluss
3. Widerrufsrecht beim Vertragsabschluss über Telefon, Webformular oder E-Mail
4. Missbräuchliche Nutzung
5. Rücktrittsrecht
6. Leistungsänderungen
7. Unmöglichkeit der Leistung
8. Preise, Zahlungsmodalitäten
9. Leistungserbringung
10. Haftungsbeschränkung
11. Pflichten des Kursteilnehmers
12. Datenschutzerklärung
13. Eidesstattliche Erklärung für mich und / oder meine Kinder
14. Sonstige Bestimmungen
1 Geltungsbereich der AGB
1.1 Für Geschäftsbeziehungen zwischen der Skischule, Skischool GO! (im Folgenden: „Skischool GO!“) und dem VertragspartnerInnen, Konsument, Firmen, Vereine sowohl als Privatpersonen (im Folgenden: „Kursteilnehmer“) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz: „AGB“) in der jeweils gültigen Fassung. Die gültige Fassung der AGB richtet sich jeweils nach dem Zeitpunkt der betreffenden Angebotslegung durch den Kursteilnehmer. Die Skischool GO! übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen Skischool GO!, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
1.2 Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
1.3 Die Skischule erbringt gegenüber dem Kursteilnehmer Dienstleistungen im Bereich des Ski- und Schneesports. Davon umfasst sind unter anderem das Erteilen von Ski-, Snowboard- und Langlaufunterricht, Outdoor Events, Incentives, Lehrgang, Seminare, das Unterrichten, Führen und Begleiten auf Skitouren (iSd § 1 Abs 1 T-SSG 1995) und abseits der Piste, sowie damit zusammenhängenden Tätigkeiten (im Folgenden kurz: „Kurse“). Umfasst sind auch allfällige Kinderbetreuungsleistungen und damit verbundene Leistungen (z.B. Verpflegung für Kinder, Begleitung und Transport). Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen der Skischool GO! in diesem Zusammenhang.
1.4 Von diesen AGB abweichende Bestimmungen gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zwischen der Skischool GO! und dem Kursteilnehmer. Widersprechende Geschäftsbedingungen des Kursteilnehmers entfalten keine Wirkung auf die in Punkt angeführten Geschäftsbeziehungen.
2 Vertragsabschluss
2.1 Für das Vertragsverhältnis zwischen Skischool GO! und den Kursteilnehmer gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
2.2 Ein Vertragsabschluss zwischen der Skischool GO! und dem Kursteilnehmer ist sowohl auf elektronischem Wege (Abgabe eines Angebotes über Online-Formular und Vertragsannahme durch Bestätigungs-E-Mail) als auch in den Geschäftsräumlichkeiten der Skischool GO! (Vertragsabschluss durch Aushändigung eines Zahlungsbeleges) möglich. Die Kursteilnehmer haben sich bis spätestens 24 Stunden vor Kursbeginn per online Booking oder schriftlich, per Email oder über das Anfrageformular über die Homepage www.skischool-go.com für eine Kursteilnahme anzumelden. Eine spätere Anmeldung steht unter dem Vorbehalt der ausdrücklichen Kulanz der Kursteilnahme durch Skischool GO! und kann telefonisch, von einem unserer Skilehrer oder im Skischulbüro durchgeführt werden. Die Kursteilnahme ist nur bei Nachweis der vollständigen und rechtzeitigen Überweisung des Kursbeitrages bis zum Kursbeginn (bitte Zahlungsbeleg in Form von Ticket mit Strich-Code bei Kursbeginn vorweisen) möglich.
2.3 Das Absenden eines vollständig ausgefüllten Online-Formulars durch den Kursteilnehmer stellt ein rechtlich bindendes Angebot an die Skischool GO! zum Abschluss eines Vertrages über die von der Skischool GO! angepriesenen Leistungen dar. Die Skischool GO! übermittelt aufgrund eines solchen Angebotes eine Bestellbestätigung an den Kursteilnehmer. Erst durch die Übermittlung dieser Bestellbestätigung kommt ein Vertragsverhältnis zwischen der Skischool GO! und dem Kursteilnehmer zustande.
2.4 Die Erklärung des Kursteilnehmer gegenüber einem Mitarbeiter der Skischool GO!, Leistungen der Skischool GO! in Anspruch nehmen zu wollen, stellt ein rechtlich bindendes Angebot an die Skischool GO! zum Abschluss eines Vertrages dar. Erst durch die Bezahlung der gewünschten Leistung und durch die Ausgabe eines Zahlungsbeleges bzw. Tickets kommt ein Vertragsverhältnis zwischen der Skischool GO! und dem jeweiligen Kursteilnehmer zustande.
2.5 Die Buchungsbestätigung / Ticket und/oder der Zahlungsbeleg mit Barcode dienen als Beleg für die Inanspruchnahme der gebuchten Leistung und sind vom Kursteilnehmer bei Kursbeginn dem jeweiligen Kursleiter / Skilehrer vorzulegen.
2.6 Die Skischool GO! ist nicht verpflichtet, dem Kursteilnehmer eine Ablehnung von Online-Buchungen mitzuteilen. Wird das Angebot des Kursteilnehmers von der Skischool GO! nicht innerhalb einer Frist von 2 (zwei) Wochen ab Erhalt bestätigt, gilt das Angebot des Kursteilnehmers jedenfalls als nicht angenommen.
2.7 Durch den Kaufabschluss gibt der Kursteilnehmer seine automatische Einverständniserklärung, die Newsletter der Skischool GO! an die angegebene E-Mail-Adresse zu erhalten.
3 Rücktrittsrecht bei online oder im Fernabsatz gebuchten Kursen
3.1 Bei den von Skischool GO! angebotenen Skikursen handelt es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist.
3.2 Gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) besteht bei diesen terminlich gebuchten Freizeitdienstleistungen kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Dies gilt auch bei einem Vertragsabschluss über unsere Website, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
3.3 Die vertraglich eingeräumten Stornierungs- und Rückerstattungsmöglichkeiten gemäß Punkt 5 dieser AGB bleiben davon unberührt. Diese sind von einem gesetzlichen Rücktrittsrecht zu unterscheiden.
4 Missbräuchliche Nutzung
4.1 Die Skischool GO! kann für Missbräuche bei der Anmeldung, insbesondere bei einer Anmeldung über das Internet oder per Email, nicht zur Haftung gezogen werden. Für Schäden, die auf eine missbräuchliche Nutzung des Anmeldesystems zurückzuführen sind, übernimmt die Skischool GO! keine Haftung. Bitte beachten Sie, dass Tickets NICHT auf andere Personen, als die in der Gästeliste registrierten Personen übertragbar sind!
5 Rücktrittsrecht
5.1 Refundierung
100% Rückerstattung bei einer Stornierung früher als 7 Tage vor Beginn des Kurses.
75% Rückerstattung bei einer Stornierung früher als 72 Stunden vor Beginn des Kurses
50% Rückerstattung bei einer Stornierung früher als 48 Stunden vor Kursbeginn
25% Rückerstattung bei einer Stornierung früher als 24 Stunden vor Kursbeginn
0 % Rückerstattung bei einer Stornierung weniger als 24 Stunden vor Kursbeginn
Zusätzlich zu unseren allgemeinen Stornobedingungen wird in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von 13 % verrechnet. Diese Bearbeitungsgebühr ist nicht rückerstattbar und wird auch bei krankheitsbedingten Stornierungen mit ärztlicher Bestätigung einbehalten.
5.2 Rückerstattung nach Kursbeginn ist grundsätzlich nicht möglich. Bei Nichtanwesenheit während des gesamten Kurses oder auch nur einzelner Teile davon ist der gesamte Teilnahmebetrag fällig. Ticketrückerstattung ist nur für nicht genutzte Tage bei höherer Gewalt, Unfall oder Krankheit mit Vorlage eines gültigen ärztlichen Attests eines örtlichen Arztes möglich. Im Krankheitsfall können Unterrichtsstunden nicht verschoben oder freigehalten werden. Bei Gruppenkursen erfolgt die Rückerstattung wie folgt: Es wird die Differenz der Kosten von den jeweiligen Gruppenkurstagen rückerstattet (z.B. 3 zu 4 Tagen bzw. 3 zu 5 Tagen oder 4 zu 5 Tagen). Nur Kurstage die noch nicht in Anspruch genommen wurden können rückerstattet werden. Bereits begonnene Kurstage werden nicht rückerstattet.
Die Skischool GO! stellt das zu vergütende anteilige Entgelt entweder als eine Gutschrift aus oder bezahlt das anteilige Entgelt binnen 8 Werktagen in Form einer Überweisung an den Kursteilnehmer zurück. Die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 13% ist immer fällig.
5.3 Maßgeblich für die Fristwahrung ist jeweils das Einlangen des Rücktrittsschreibens bei der Skischool GO!. Zur Wahrung der jeweiligen Frist ist es erforderlich, dass das Rücktrittsschreiben bis spätestens 24:00h vor Fristablauf bei der Skischool GO! eingeht. Übermittlungsfehler und ähnliches gehen zu Lasten des Kursteilnehmers.
5.4 In allen anderen Fällen ist der Kunde ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der Skischool GO! nicht zum Rücktritt berechtigt und hat das volle Entgelt zu entrichten. Dies gilt insbesondere auch für den Fall des Nichterscheinen oder des verspäteten Erscheinens zum vereinbarten Termin.
5.5 Die Skischool GO! ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Teilnahme des Kunden an Kursen unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss erfolgt, die eine sichere Teilnahme nicht mehr gewährleisten lassen. Gleiches gilt, wenn sich der Kursteilnehmer beharrlich den Anweisungen der Skischool GO!, der Lehrkräfte oder der Betreuungspersonen widersetzt. Dem Kursteilnehmer stehen im Falle einer solchen Vertragsauflösung keine Ansprüche zu; er ist insbesondere auch zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet.
6 Leistungsänderungen
6.1 Skischool GO! behält sich ausdrücklich das Recht Änderung bzw. nachträgliche Berichtigung von Veranstaltungstagen, -terminen und -orten vor.
6.2 Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmeranzahl von 4 Kursteilnehmern behält sich die Skischool GO! das Recht vor Ihre Gruppenstunde in eine Privatstunde umzuwandeln und / oder die Dauer des Kurses zu verkürzen oder den Kurs ganz abzusagen. Eine Absage / Änderung am Kurstag selbst ist ebenfalls noch möglich und berechtigt die Kursteilnehmer nicht zur Geltendmachung von Schadenersatz-, Aufwandsersatz- oder sonstigen Forderungen.
6.3 Die Kursteilnehmer werden von der Kursabsage oder den Änderungen bzw. nachträglichen Berichtigungen rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt. Die Skischool GO! haftet bei Kursabsagen oder Änderungen bzw. nachträglichen Berichtigungen, aus welchem Grund immer, nicht für entstandene Aufwendungen oder Vermögensschäden der Kursteilnehmer.
7 Unmöglichkeit der Leistung
7.1 Wenn die Durchführung der Dienstleistung aus Sicherheitsgründen (zB Witterungsverhältnisse, Lawinengefahr, etc.) nicht möglich ist, ist die Skischool GO! nicht zur Leistungserbringung verpflichtet. Es obliegt allein dem billigen Ermessen der Skischool GO!, die Unmöglichkeit der Leistungserbringung zu beurteilen, wobei eine teilweise Unmöglichkeit – zB an drei von fünf Tagen ist kein Skiunterricht möglich – die Durchführung des möglichen Leistungsteils unberührt lässt. Kursausfälle wegen witterungsbedingter Einflüsse (höhere Gewalt) werden nicht ersetzt. Nicht verbrauchte Kurstage/Kursstunden verfallen!
7.2 Im Falle der (teilweisen oder gänzlichen) Leistungsunmöglichkeit gemäß Punkt 5.1.- 5.4. wird die Skischule das anteilige Entgelt binnen 8 Werktagen an den Kunden zurückzahlen. Ein darüberhinausgehender Anspruch steht dem Kursteilnehmer nicht zu.
7.3 Höhere Gewalt, insbesondere Epidemien, Pandemien, behördliche Maßnahmen wie Schließungen, sonstige unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse befreien die Skischool GO! von ihren Leistungspflichten.
7.4 Im Falle der (teilweisen oder gänzlichen) Leistungsunmöglichkeit gemäß Punkt 5.3 stellt die Skischool GO! über das anteilige Entgelt entweder eine Gutschrift aus oder bezahlt das anteilige Entgelt binnen 8 Werktagen an den Kursteilnehmer zurück. Diesbezüglich steht dem Kunden ein Wahlrecht zu. Ein darüberhinausgehender Anspruch steht dem Kursteilnehmer nicht zu. Ein allfälliges Rücktrittsrecht gemäß § 10 Abs 2 Pauschalreisegesetz bleibt unberührt.
8 Preise, Zahlungsmodalitäten
8.1 Sämtliche Angaben – insbesondere Preislisten der Skischool GO! im Internet, in Prospekten, Anzeigen oder sonstigen Informationsträgern und das Kursangebot der Skischool GO! ist grundsätzlich freibleibend und auch nach Anmeldung durch die Kursteilnehmer durch die Skischool GO! abänderbar oder widerrufbar. Alle über das Internet oder in einer anderen Form erhältlichen Angaben über die Kurse sowie Preislisten sind ebenfalls unverbindlich. Die Skischool GO! behält sich ausdrücklich die Änderung bzw. nachträgliche Berichtigung von Kursen oder Preislisten vor.
8.2 Sämtliche Preisangaben sind in EURO (€) und verstehen sich brutto inklusive einer allfälligen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist.
8.3 Kosten für Skitickets oder Skiausrüstung sind nicht von den Kursgebühren umfasst. Diese sind vom Kunden auf eigene Rechnung zu erwerben und mitzubringen.
8.4 Der Entgeltanspruch der Skischool GO! gegenüber dem Kursteilnehmer entsteht mit Vertragsabschluss. Zu diesem Zeitpunkt wird die Zahlung fällig. Bei Online-Buchungen erfolgt die Zahlung allenfalls jedoch schon unmittelbar bei Angebotslegung mittels der für Online-Buchungen eingerichteten Zahlungsmethoden: MobilePay, Kreditkartenzahlung/PayPal, Banküberweisung. Sollte das Angebot des Kunden von der Skischool GO! im Zuge des in diesen AGB beschriebenen Rücktrittsrecht nicht angenommen werden, wird ein bereits geleisteter Betrag im Wege der gleichen Zahlungsmethode, wie sie der Kursteilnehmer verwendet hat, binnen 8 Werktagen rückerstattet.
8.5 Im Falle anderer Buchungswege, zB per Email innerhalb von 8 Tagen ab Vertragsabschluss per Überweisung auf das Konto der Skischool GO!
IBAN: AT19 4501 0031 0000 4542
BIC/SWIFT: VBOEATWWSAL
VOLKSBANK SALZBURG
oder direkt vor Ort, kann die Zahlung der Kursgebühr, per MobilePay, Kreditkartenzahlung oder Maestro erfolgen; sie hat aber jedenfalls vor Kursbeginn bei der Skischool GO! einzugehen. Sämtliche Spesen – insbesondere Bankspesen – in Verbindung mit der Bezahlung des bei der Skischule gebuchten Kurses gehen ausschließlich zu Lasten des Kursteilnehmers.
8.6 Der Kursteilnehmer kann nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder von der Skischool GO! ausdrücklich anerkannt worden sind sowie im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Skischool GO!. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte werden von diesem Vertragspunkt nicht berührt.
8.7 Zahlungsverzug tritt ohne weitere Mitteilung der Skischool GO! ein. Für den Fall, dass der Kursteilnehmer mit einer Zahlung in Verzug gerät, ist die Skischool GO! berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und sämtliche zusätzlich anfallenden Kosten und Spesen, insbesondere Inkasso- oder Rechtsanwaltskosten, gegenüber dem Kursteilnehmer zu verrechnen. Bei offenen Forderungen kann die Skischool GO! vom Kursteilnehmer getätigte Zahlungen ungeachtet einer allfälligen Widmung durch den Kursteilnehmer beliebig auf dessen offene Forderungen anrechnen. Für den Fall der Nichtzahlung einer Forderung sind auch alle übrigen Forderungen gegen den Kursteilnehmer sofort fällig.
8.8 Erfüllungsort ist für alle sowohl von der Skischool GO! als auch dem Kursteilnehmer zu erfüllenden Pflichten die Gemeinde Bad Gastein, das Skigebiet Ski Amadé bzw. das Gebiet Hohe Tauern.
9 Leistungserbringung
9.1 Der Kunde hat sich zur Leistungserbringung am Sammelplatz der Skischool GO! oder an einem sonst von der Skischool GO! bekannt gegebenen Treffpunkt/Ort im Skischulgebiet rechtzeitig vor Kursbeginn einzufinden.
9.2 Die Skischool GO! behält sich das Recht vor, den Treffpunkt der Kurse kurzfristig zu ändern. In diesen Fällen werden die Kunden von der Skischool GO! per SMS informiert.
9.3 Die Skischool GO! behält sich das Recht vor, vor Beginn eines jeden Kurstages eine Fiebermessung unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften bei jedem Kursteilnehmer vorzunehmen und im Falle von erhöhter Temperatur, Fieber oder sonstigen deutlichen Anzeichen auf ansteckende Krankheiten (z.B.: COVID-19), die ein Risiko für andere Kursteilnehmer sowie für Lehrkräfte und Betreuungspersonen darstellen können, nach eigenem Ermessen den Kursteilnehmer vom Unterricht auszuschließen. Der Kursteilnehmer hat in diesen Fällen nach seiner Wahl entweder Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung eines bereits geleisteten Entgelts oder auf Ausstellung einer entsprechenden Gutschrift.
9.4 Die Skischool GO! verpflichtet sich, jeweils für die jeweilige Leistung qualifizierte Lehr- oder Kinderbetreuungspersonen einzusetzen.
10 Haftungsbeschränkung
10.1 Für den Diebstahl, Verlust oder Beschädigung der von dem Kursteilnehmer mitgebrachten Gegenstände, insbesondere der Wertgegenstände, Ausrüstungsgegenständen etc., übernimmt die Skischool GO! keine Haftung.
10.2 Im Zusammenhang mit den angebotenen Kursen wird seitens der Skischool GO! keine Garantie für den Ausbildungserfolg der Kursteilnehmer übernommen.
10.3 Die Skischool GO! haftet nicht für Schäden, soweit die Schäden nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der Skischool GO! selbst oder einer ihr zurechenbaren Person beruhen und das schadensverursachende Verhalten nicht die aus dem abgeschlossenen Vertrag treffenden Haupflichten betrifft.
10.4 Die Skischool GO! übernimmt keine Haftung für Schäden, die der Kursteilnehmer während der Durchführung der vereinbarten Leistung ohne Verschulden der Skischool GO! sich selbst oder anderen Personen zufügt oder durch diese ihm zugefügt werden.
10.5 Vermögensschäden, Gewinn- oder Verdienstentgang, Folge- oder Dauerschäden der Kursteilnehmer ist eine Haftung der Skischool GO!, der Ausbildungsleiter und/oder der Ausbilder auch bei nur leichter Fahrlässigkeit in jedem Fall ausgeschlossen. Die Skischool GO! übernimmt auch keinerlei Haftung für Schäden an der Person oder Vermögen Dritter, die die Kursteilnehmer im Rahmen des Kurses Dritten zufügen.
10.6 Der Kursteilnehmer wird darauf hingewiesen, dass das Nicht-Tragen eines Sturzhelmes im Falle von Verletzungen ein Mitverschulden des Kursteilnehmers begründen kann, weshalb dem Kursteilnehmer empfohlen wird, einen Sturzhelm sowie weitere für die jeweils gebuchte Leistung empfohlene Sicherheitsausrüstung (z.B. Lawinensuchgerät bei Fahrten im freien Gelände) zu tragen bzw. Lawinenausrüstung im freien Gelände mitzuführen. Sturzhelme und Sicherheitsausrüstung verringern in der Regel das Verletzungsrisiko. Es besteht eine Helmpflicht für minderjährige bis zum vollendeten 15. Lebensjahr.
10.7 Der Kursteilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass eine Rettung von Pisten oder im freien Gelände oftmals mit hohen Kosten verbunden ist. Dem Kursteilnehmer wird deshalb empfohlen eine entsprechende Versicherung abzuschließen, zumal die Skischool GO! nicht für Bergungs- und Flugrettungskosten haftet, es sei denn, die Skischool GO! oder eine ihr zurechenbare Person hat diese Bergungs- und/oder Flugrettungskosten durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht.
10.8 Es wird ausdrücklich festgehalten, dass die Ausübung von Schneesport mit zahlreichen Risiken verbunden ist und insbesondere bei Touren oder Abfahrten im freien Gelände ein erhöhtes Risiko für Verletzungen oder sogar Tod, insbesondere auch durch Lawinen, besteht, das nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. Von dieser Haftungsbeschränkung ausdrücklich umfasst sind auch sämtliche Schäden, die bei PKW-Fahrten oder Bus-Fahrten während des Kurses zu den unterschiedlichen Standorten eintreten.
10.9 Sofern im Einzelfall ein weitergehender Haftungsausschluss gesetzlich zulässig ist, gilt dieser hiermit ebenfalls als vereinbart.
11 Pflichten des Kursteilnehmers
11.1 Der Kursteilnehmer hat die Skischool GO! über seine Fähigkeiten und Erfahrungen in der jeweils gebuchten Schneesportart wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären sowie selbständig für eine dem Stand der Skitechnik und den äußeren Bedingungen entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen. Der Kursteilnehmer hat der Skischool GO! über allfällige gesundheitliche Leiden oder Beeinträchtigungen zu berichten.
11.2 Weiteres verpflichtet sich der Kursteilnehmer bei fieberhaften Infekten, ansteckenden Krankheiten sowie bei Erkrankungen, die mit Durchfall und Erbrechen einhergehen, nicht am Skikurs teilzunehmen. Insbesondere bei Auftreten von COVID-19 Symptomen (Fieber, trockener Husten, Müdigkeit, Atembeschwerden etc.) verpflichtet sich der Kursteilnehmer von einer Teilnahme am Skikurs Abstand zu nehmen. Sofern der Kursteilnehmer einen Gruppenkurs gebucht hat, kann er bei Vorlage eines ärztlichen Attests das in Punkt 4.4 dieser AGB vorgesehene Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen.
11.3 Vor Beginn des Unterrichts ist durch den Kursteilnehmer selbständig die Überprüfung seiner Skiausrüstung (insbesondere Skibindung) durch einen Fachbetrieb zu veranlassen. Erziehungsberechtigte haben dafür zu sorgen, dass ihre Kinder dem Wetter entsprechend angezogen sind und die Kinder Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten bei sich tragen. Wegen Verletzungsgefahr am Lift sind Schals und offene Haare generell verboten.
11.4 Anweisungen der Skischool GO!, der Lehrkräfte und der Betreuungspersonen hat der Kursteilnehmer zu befolgen. Missachtungen von Anweisungen und Ermahnungen berechtigen die Skischool GO! umgehend zur Vertragsauflösung. Dies gilt auch, wenn Kursteilnehmer ein ungebührliches Verhalten, insbesondere gegenüber anderen Kursteilnehmern, an den Tag legen.
11.5 Beim Abgeben und Abholung eines Kindes ist immer der jeweiligen Kursleiter bzw. Skilehrer des Kindes vom Erziehungsberechtigten bzw. den Eltern persönlich zu informieren.
11.6 Kinder dürfen sich nur in Verbindung eines Kurses im Family Park GO! (Anfängerübungsgelände) aufhalten. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte dürfen ihre Kinder nie unbeaufsichtigt im Family Park GO! lassen.
12 Datenschutzerklärung.
12 Datenschutzerklärung
12.1 Die Kursteilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass ihre Daten auch automationsunterstützt (EDV) bei Skischool GO! bearbeitet und für 3 Jahre evident gehalten werden. Die Skischool GO! verpflichtet sich jedoch, diese Daten nicht unberechtigterweise an Dritte weiterzugeben, diese zu veröffentlichen oder anderweitig zu verwerten.
12.2 Die Kursteilnehmer und/oder ihre Eltern/Erziehungsberechtigte sind damit einverstanden und erteilen ihre Zustimmung, dass Fotos und Lichtbildaufnahmen von Einzelpersonen oder Gruppen während des Kurses durch den Skilehrer / Fotograf der Skischool GO! zum Zwecke der Abbildung in Druckwerken oder elektronischen Medien (Internet) sowie der Dokumentation von Kursmaßnahmen und / oder Gruppen- und Einzelfotos für Skischulgäste angefertigt werden. Im Falle der Veröffentlichung solcher Lichtbildwerke steht den Kursteilnehmern keine finanziellen, urheberrechtlichen oder datenschutzrechtlichen Ansprüche zu.
12.3 Nähere Informationen sind der Datenschutzerklärung der Skischool GO!, welche unter https://www.skischool-go.com/de/servicenavigation/privatsphaere-cookies/ abrufbar ist, zu entnehmen.
13 Eidesstattliche Erklärung für mich und / oder meine Kinder
13.1 Bei Buchung eines Kurses ist mir bewusst, dass der Kurs im alpinen bzw. hochalpinen Gelände stattfindet und damit mögliche Gefahren für meinen Körper und Geist verbunden sind.
13.2 Ich bestätige hiermit eidesstattlich, dass ich keine Krankheit verschweige bzw. an irgendwelchen körperlichen Beschwerden leide, die mich in eine besonders gefährdete Situation bringen können und ich mich in einer ausgezeichneten körperlichen Verfassung befinde. Ebenso bestätige ich ausdrücklich, dass meine körperliche Eignung für die Teilnahme an diesem Kurs im alpinen bzw. hochalpinen Gelände gegeben ist und ich über keine Vorschädigungen leide, die mich in der Ausübung des kursgegenständlichen Sports einschränken.
13.3 Ich bestätige, über die notwendige Ausrüstung zu verfügen, um eine gefahrlose Teilnahme am Kurs sicherzustellen. Für entsprechende Überprüfung/Einstellung der Ausrüstung habe ich selbsttätig zu sorgen.
13.4 Mir ist bewusst, dass die Fotos und Lichtbildaufnahmen auch für kommerzielle Zwecke genutzt werden können und stimme hierzu ausdrücklich zu.
13.5 Weiteres bestätige ich, über einen entsprechenden Versicherungsschutz in der Kranken- und Unfallversicherung zu verfügen; ich bin mir des Risikos bewusst, welches mit der Teilnahme an dem Kurs einhergeht, sollte ich nicht versichert sein.
13.6 Mir ist bewusst, dass eine allfällige mich persönlich treffende Schadenersatzpflicht nicht durch die Skischool GO! versichert ist und ich bei einer Schädigung einer dritten Person durch meine Teilnahme für diesen Schaden selbst aufkommen muss. Eine Regressierung für solche Schäden bei der Skischool GO! ist ausgeschlossen. Die Skischool GO! sorgt für keine Versicherungsdeckung für die Kursteilnehmer.
13.7 Meine Teilnahme an diesem Kurs erfolgt auf eigene Gefahr. Mir ist bewusst, dass Skischool GO!, die Ausbildungsleiter, Skilehrer und / oder Kursleiter keine Haftung für allfällig auftretende körperliche Beschwerden oder Verletzungen - dies gilt auch für auftretende Folge- oder Dauerschäden - aufgrund meiner Teilnahme übernehmen, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Skischool GO!, der Ausbildungsleiter, Skilehrer und / oder Kursleiter zurückzuführen sind.
13.8 Ich verpflichte mich, die Anweisungen der Kursleiter zu befolgen und mich nicht über deren Anordnungen hinwegzusetzen.
13.9 Ich versichere, mich an die geltenden ski- und snowboardrechtlichen Vorschriften und Bestimmungen (insbesondere FIS-Regeln) zu halten und mein Fahrverhalten diesen Regeln sowie meinem Können und meinen Fähigkeiten anzupassen.
13.10 Ich verweise diesbezüglich ausdrücklich auf meine Haftungsfreizeichnung gegenüber der Skischool GO!, den Ausbildungsleitern, Skilehrern und Kursleitern.
14 Sonstige Bestimmungen
14.1 Mündliche Nebenabreden zu diesen AGBs bestehen nicht. Nebenabreden welcher Art auch immer, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.
14.2 Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das am Sitz der Niederlassung der Skischool GO örtlich und sachlich in Betracht kommende Gericht zuständig. Es gilt österreichisches Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Reklamationen:
Etwaige Reklamationen oder Beschwerden sind vom Vertragspartner dem Büro der Skischool GO unverzüglich vor Ort bekannt zu geben, um schnelle Abhilfe zu ermöglichen und die Erbringung der Dienstleistung weiterhin zu ermöglichen.
Nimmt der Vertragspartner sein Beschwerderecht nicht unverzüglich, jedenfalls nicht bis Ende der Dienstleistungserbringung wahr, so können auch etwaige Ansprüche auf Minderung des Entgelts nicht mehr berücksichtigt werden.
Sonstige Ansprüche gegen die Skischool GO sind jeweils spätestens vier Wochen nach Entstehen oder Kenntniserlangung des Anspruchsgrundes schriftlich geltend zu machen und zu begründen.
14.3 Wenn der Kursteilnehmer mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches der EuGVVO1 oder des Lugano-Übereinkommens2 ist (das sind alle Länder mit Ausnahme der EU-Mitgliedsstaaten, der Schweiz, Norwegen und Island), wird für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und / oder Verträgen zwischen der Skischool GO! und dem Kursteilnehmer über die Erbringungen von Skischul-Dienstleistungen das sachlich und örtlich zuständige Gericht mit Sitz der Skischool GO! als ausschließlich zuständiges Gericht vereinbart.
14.4 Soweit der Kursteilnehmer mit Wohnsitz innerhalb der EU oder des Geltungsbereiches des Lugano Übereinkommens ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Gerichtszuständigkeit.
14.5 Sofern eine oder mehrere der Bestimmungen dieser AGB nichtig ist / sind, gelten zwischen der Skischool GO! und dem Kursteilnehmer ausdrücklich solche rechtswirksame Bestimmungen als vereinbart, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird durch eine nichtige Bestimmung nicht berührt.
14.6 Bitte beachten Sie, dass der User der Homepage von Skischool GO! nicht Bevollmächtigter ist, den Inhalt der Homepage zu kopieren, anderweitig zu verwenden, zu vervielfältigen oder zu reproduzieren.
14.7 Wir haften nicht für Tippfehler, Irrtümer, Mängel und falsche Schlussfolgerungen. Wir erlauben uns jederzeit Änderungen vorzunehmen. Wir nehmen Vorbehalt für Lizenzanforderungen, Änderungen und öffentliche Bescheide.
14.8 Sämtliche Rechte und Pflichten aus diesen AGB gehen auf allfällige Rechtsnachfolger der Skischool GO! über.
14.9 Bitte beachten Sie, dass diese Homepage und die gesamte Korrespondenz von Skischool GO! privilegierte und / oder vertrauliche Informationen enthalten kann und ist nur für den Empfang durch die oben genannten Personen oder autorisierten Mitarbeiter / Agenten bestimmt. Jede nicht autorisierte Vervielfältigung, Übermittlung oder sonstiger Missbrauch von Korrespondenz von Skischool GO! ist verboten. Wir behalten uns das Recht vor, Informationen zu ändern und sind nicht verantwortlich für Fehler, falsche Schlussfolgerungen, Tipp- / Druckfehler und Änderungen und haften nicht für Mängel, Lizenzanforderungen und öffentliche Bekanntmachungen.
Verordnung Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und Rates vom 12.12.2012
2 Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, geschlossen in Lugano am 16. September 1988