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Häufig gestellte Fragen
Benötige ich eine Reservierung für einen Skikurs?
Erst nach Bezahlung ist ein Kurs reserviert. Wir empfehlen dir eine Onlinebuchung über unsere Webseite. In der Hochsaison kann es vorkommen, dass die Skilehrer ausgebucht sind. Eine Anfrage per Anfrageformular ist immer möglich. Eine Onlinebuchung bis 24 Stunden vor Kursbeginn ist möglich. Ab 24 Stunden vor Kursbeginn kannst du uns noch anrufen oder eine Sonderanfrage über Mail senden. Je länger vor Kursbeginn die Anfrage gestellt wird, desto größer ist die Chance einen Skikurs zu ergattern.
Ist es möglich bei einem bestimmten Lehrer einen Gruppenkurs zu buchen?
Grundsätzlich kannst du uns einen Lehrerwunsch angeben. Allerdings können wir dir bei Gruppenkursen keine Garantie dafür geben, dass wir deinen Wunsch erfüllen können!
Wie früh muss ich einen PrivatlehrerIn reservieren?
Grundsätzlich gilt je früher desto besser! Gewisse Zeiten oder Wochen können schnell ausgebucht sein. Je nach Verfügbarkeit sind aber auch kurzfristige Buchungen möglich. Die Reservierung kannst du nicht nur online buchen. Es ist auch telefonisch +436605757570, per E-Mail info@skischool-go.com, per Anfrage auf www.skischool-go.com/de/generelle-informationen/anfrage/ oder persönlich bei uns im Büro möglich.
Ab welchem Alter können Kinder einen Kurs besuchen?
Wir bieten Ski-Gruppenkurse für Kinder ab 4 Jahren an. Erfahrungsgemäß sind Kinder unter 4 Jahren noch zu wenig selbständig, um sich in einer Gruppe wohl zu fühlen (Ausnahmen bestätigen die Regel). Für diese Kinder ist es aber möglich, einen Privatlehrer zu buchen. Beim Privatkurs dürfen Eltern in Absprache mit dem Privatlehrer dabei sein. Der PrivatlehrerIn kann individuell mit dem Kind im Family Park GO! die ersten Skiversuche starten. Für die drei bis vierjährigen Kinder empfehlen wir 2 Stunden Privatkurs.
Bei Snowboardkursen haben wir ein Mindestalter von 8 Jahren. Privatunterricht ist auf Anfrage auch für jüngere Kinder möglich.
Schafft man es zeitlich, wenn Eltern und Kinder gleichzeitig einen Gruppenskikurs besuchen?
Ja, die Treffzeit ist für alle Kinder, die einen Gruppenskikurs besuchen entweder um 08:55 Uhr beim Skischulbüro oder um 09:25 Uhr beim jeweiligen Treffpunkt. Die Treffzeit aller Gruppenskikurse für Erwachsene um 09:55 Uhr beim jeweiligen Treffpunkt. Die Gruppenskikurse für Erwachsene gehen bis 12 Uhr. Die Abholung der Kinder erfolgt um 12:30 am gleichen Platz, wo jeweils der Beginn war und soweit nichts anderes vereinbart wurde. Die Kinder sind immer betreut bis sie von den Eltern wieder abgeholt werden! Die genaue Treffzeit sowie den genauen Treffpunkt findest du jeweils auf deinem Ticket.
Wo ist der Sammelplatz?
Der Sammelplatz befindet sich direkt bei der Goldbergbahn in Sportgastein. Der Treffpunkt wird wetterbedingt grundsätzlich flexibel zugeteilt. Im Falle einer wetterbedingten kurzfristigen Änderung des Treffpunkts erhalten alle Kursteilnehmer frühzeitig eine SMS. Siehe www.skischool-go.com/de/treffpunkte/
Wie erfolgt die Gruppeneinteilung?
Zu Kursbeginn (jeweils sonntags) wird in der Skischool GO! die Gruppeneinteilung (die viele schon online gemacht haben) nach einer mündlichen Befragung in Abschätzung von Fahrkönnen, Alter und Sprache kontrolliert. Falls eine Einteilung einmal nicht passt, ist es natürlich möglich, die Gruppe zu wechseln.
Wie viele Kinder sind in einer Gruppe?
Bei den „Bambini“-Kursen sind 4 bis 6 Kinder pro Gruppe optimal. In den restlichen Kursen haben wir eine Richtlinie von min. 4 bis 10 Personen pro Lehrer oder Lehrerin.
Können Eltern dem ersten Unterricht der Kleinen beiwohnen?
Davon raten wir ab. Die Eltern sollten den Skilehrer am ersten Tag informieren, wenn es etwas Spezielles gibt, z. B. wenn ein Kind eine Krankheit oder motorische Störungen hat. Nach diesem Gespräch sollten die Eltern auf Distanz gehen und es aus der Ferne beobachten. Die Erfahrung zeigt, dass es meistens besser funktioniert, wenn die Eltern nicht in der Nähe sind. Wichtig ist auch, dass man die Kinder gut auf die Skischule vorbereitet und ihnen erklärt, was dort gelernt wird und das dort mit einem tollen SkilehrerIn geübt wird.
Können unsere Kinder zusammen in eine Gruppe?
Die Einteilung der Kinder erfolgt in unserer Skischule abgesehen vom Alter in erster Linie nach dem Fahrkönnen der Kinder. Sollten deine Kinder oder befreundete Kinder also in etwa gleich gut Skifahren, bitten wir dich, deinen Wunsch dem jeweiligen Skilehrer am ersten Tag mitzuteilen, und wir werden unser Bestes versuchen!
Sollten die Kinder nicht gleich gut Skifahren, müsste allerdings das Kind, das besser Ski fährt, auf das „Schwächere“ Rücksicht nehmen und in dem Fall in einer niedrigeren Leistungsgruppe mitfahren!
Ist es möglich nur einen Tag am Gruppenkurs teilzunehmen?
Die Skischool GO bietet Gruppenkurse für 3, 4 oder 5 Tage an. Bei Buchung eines 3 Tages-Gruppenkurses kann man mit 1 oder 2 Tagen verlängern, bei Buchung eines 4 Tages-Gruppenkurses mit 1 Tag verlängern. Bitte beachten Sie, dass Kurse verlängern wesentlich teurer ist als die Buchung eines kompletten Kurses von Anfang an.
Kann man einen Tag Pausieren?
Nein, jeder sollte das Programm absolvieren. Anfänger können nur am Anfang der Woche beginnen. Um so viel wie möglich zu lernen, empfehlen wir fünf Tage. Fortgeschrittene Skifahrer können in der Mitte des Kurses einsteigen. Unser Programm für Gruppenunterricht ist auf die ganze Woche (5 Tage) ausgelegt.
Müssen wir die gesamten 5 Tage einen Kurs besuchen oder kann man auch weniger Tage buchen?
Unser Programm für die Gruppen ist auf eine Woche aufgebaut mit Skirennen und Siegerehrung am Ende der Woche. Um das Niveau zu bestehen, macht es Sinn die gesamten 5 Tage im Kurs zu bleiben. Es ist aber auch möglich weniger Tage einen Kurs zu besuchen!
Sind die Tarife unterschiedlich, wenn man erst einen 3 Tages Kurs bucht und später noch 2 weitere Kurstage bucht?
Ja! Ab einer Kursdauer von 3 Tagen kostet der Gruppenkurs € 282- pro Person. 1 Verlängerungstag kostet € 79.- 2 Verlängerungstage € 135.-
Müssen die Skikurstage hintereinander genommen werden?
Grundsätzlich erfolgen die Gruppeneinteilungen am Sonntag. Es ist allerdings für Fortgeschrittene auch möglich unter der Woche in eine bestehende Gruppe einzusteigen (wenn die maximale Gruppengrösse nicht überstiegen wird)! Für Anfänger ist dies aber nicht möglich.
Müssen die Skikurstage hintereinander genommen werden?
Die Tage sollten schon hintereinander folgen, weil die Gruppen mit dem Programm weiter machen und jeden Tag etwas Neues lernen. Am besten du sprichst das mit deinem Skilehrer ab.
Kann man sich nach der Bezahlung noch um-entscheiden?
Privatkurse können in andere Themen geändert werden, falls dies organisatorisch möglich ist.
Bekommt man das Geld zurück, wenn es den Teilnehmern nicht gefallen hat?
Grundsätzlich bekommt man das Geld nur gegen ein ärztliches Zeugnis zurück (Krankheit, Verletzung). Allerdings gibt es mehrere Angebote um das "Risiko" für dich so gering wie möglich zu halten!
Lerngarantie: Wenn man wirklich nichts gelernt hat, erhält man eine Kompensation - Gegenverrechnung, Gutschrift oder Umbuchung.
Kann ich selbst den Treffpunkt bestimmen?
Ja, wenn du einen Privatkurs ganztags buchst, kannst du direkt im Anschluss an den Bezahlvorgang deinen Wunschtreffpunkt auswählen.
Was macht man, wenn das Leistungsniveau des Kindes nicht mit dem der Gruppe übereinstimmt.
Du kannst jederzeit mit dem Skilehrer darüber sprechen. Generell sind wir schnell im Wechseln der Leistungsgruppen, so dass die Gruppen, auch durch die verschiedenen Lern-Geschwindigkeiten stets aktualisiert werden.
Wenn einem der Kurs nicht gefällt, kann man dann auch in einen anderen wechseln (z.B. von Snowboard- auf Skikurs oder Privatunterricht)?
Wenn es machbar ist und die Gruppe noch Platz hat, ist es als Nicht-Anfänger möglich während der Woche den Kurs oder das Gerät zu wechseln. Je nach Verfügbarkeit der Lehrer ist es auch möglich vom Gruppen- auf Privatunterricht zu wechseln.
Welche Sprachen spricht dein Lehrer?
Unsere Gruppenkurse bieten wir in den Sprachen Deutsch, Dänisch und Englisch an. Je nach Verfügbarkeit ist auch Französisch, Niederländisch, Italienisch und Spanisch möglich. Im Privatunterricht bieten wir zusätzlich noch andere Sprachen an. Unsere Kinderbetreuerinnen sprechen Deutsch, Dänisch und Englisch.
Kann man bei Skischool-GO! auch mit Kreditkarte bezahlen?
Wir akzeptieren Visa, Mastercard, Maestro sowie MobilePay
Ist der Skipass im Skikurs inbegriffen?
Die Skipässe sind separat zu kaufen. Kinder ab 6 Jahren benötigen einen Skipass. Die Tarife findest du unter www.skigastein.com/de/preise-zeiten/winter/mehrtageskarten
Brauchen Anfänger auch einen Skipass?
Ja! Anfänger ab 6 Jahren brauchen eine Liftkarte.
Wo kann ich Skipässe kaufen?
Die Skipässe können an den Kassen der Bergbahnen gekauft werden. Die Kassen befinden sich bei den jeweiligen Talstation.
Ist die Ausrüstung im Preis inbegriffen?
Die Ausrüstung ist im Preis nicht inbegriffen. Diese kann in den Sportgeschäften vor Ort gemietet werden.
Gibt es auch einen Skiverleih oder oder arbeitet Skischool-GO! mit einem Sportgeschäft zusammen?
Die Skischule selbst hat keinen eigenen Skiverleih. In Bad Gastein gibt es aber mehrere Sportgeschäfte. Wir arbeiten mit allen sehr gut zusammen.
Was sollte mein Kind zum Skikurs mitbringen?
- Kursticket mit Barcode
- Warm gefütterte, winddichte und wasserfeste Skigebleitung
- Buff
- Skihelm (Helmpflicht für Minderjährige bis zum vollendeten 15. Lebensjahr)
- Passende Skischuhe und proffesionell eingestellte Ski entsprechend dem Alter und Können
- Skistöcke ab Gruppe blau
- Warmgefütterte Skihandschuhe, die auch wasserabweisend sind
- Sonnencreme LSF 50
- Ein bisschen Geld für eine Tasse heißen Kakao, wenn das Kind mal eine Pause braucht, das Wetter zu schlecht wird oder der Lift plötzlich ausfällt
Wer haftet bei einem Skiunfall während der Skikurs?
Eine Skischule oder ein Skikurs besitzen eigentlich keine Unfallversicherung für die Gäste. Lediglich eine Betriebshaftpflichtversicherung wird eine Skischule besitzen und diese leistet nur dann Ersatz, wenn die Skilehrer Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Die Skischool GO haftet grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich für solche Schäden, die direkt mit ihrer Tätigkeit in Zusammenhang stehen und vorsätzlich und grob fahrlässig herbeigeführt wurden und wenn der Skilehrer die Aufsichtspflicht verletzt hat. Dafür besteht eine entsprechende Haftpflichtversicherung. Das ist aber meistens nur sehr, sehr selten der Fall. Die meisten Unfälle beim Skifahren lernen passieren durch einen Sturz, ohne dass der Skilehrer hierfür haftbar gemacht werden kann.
Die Skischool GO lehnt jegliche Haftung für Unfälle, die sich während, vor oder nach dem Skiunterricht ereignen, ab.
Eine Unfall- und Haftpflichtversicherung ist ausschließlich Sache der Gast. Auch Kinder sind nicht über die Skischule versichert
Wünschen sich Eltern also eine finanzielle Absicherung für die möglichen Folgen eines Unfalls beim Skilernen, so müssen Sie eine Private Unfallversicherung für sich und ihre Kinder abschließen. Diese bietet eine Invaliditätsleistung und wenn diese mitversichert wurde, auch eine Unfallrente.
Wer haftet bei einem Skiunfall während der Skikurs?
Eine Skischule oder ein Skikurs besitzen eigentlich keine Unfallversicherung für die Gäste. Lediglich eine Betriebshaftpflichtversicherung wird eine Skischule besitzen und diese leistet nur dann Ersatz, wenn die Skilehrer Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Die Skischool GO haftet grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich für solche Schäden, die direkt mit ihrer Tätigkeit in Zusammenhang stehen und vorsätzlich und grob fahrlässig herbeigeführt wurden und wenn der Skilehrer die Aufsichtspflicht verletzt hat. Dafür besteht eine entsprechende Haftpflichtversicherung. Das ist aber meistens nur sehr, sehr selten der Fall. Die meisten Unfälle beim Skifahren lernen passieren durch einen Sturz, ohne dass der Skilehrer hierfür haftbar gemacht werden kann.
Die Skischool GO lehnt jegliche Haftung für Unfälle, die sich während, vor oder nach dem Skiunterricht ereignen, ab.
Eine Unfall- und Haftpflichtversicherung ist ausschließlich Sache der Gast. Auch Kinder sind nicht über die Skischule versichert
Wünschen sich Eltern also eine finanzielle Absicherung für die möglichen Folgen eines Unfalls beim Skilernen, so müssen Sie eine Private Unfallversicherung für sich und ihre Kinder abschließen. Diese bietet eine Invaliditätsleistung und wenn diese mitversichert wurde, auch eine Unfallrente.
Wie kann ich einen Kurs verlängern?
Wenn dein Lehrer verfügbar ist, kann dieser deinen Kurs (Privatstunden) in seinem eigenen Login-Konto verlängern. Es ist auch möglich, weitere Kurse bei deinem Lehrer zu buchen (je nach Verfügbarkeit).
COVID-19 MAßNAHMEN
Sicherere Skischule mit Rücksichtnahme und Verantwortung
Aufgrund der COVID-19-Situation begleiten einige Maßnahmen Ihren Skiurlaub. Diese Maßnahmen ändern sich ständig gemäß den offiziellen Anforderungen und den Anforderungen unserer Partner, insbesondere der Lifte. Diese werden auf unserer Website aktualisiert. Vor Ort werden unsere SkilehrerInnen dir und deinen Lieben die tatsächlichen Maßnahmen mitteilen, bevor der Skikurs beginnt.
Ein Ticket erhalten
Die meisten unserer Dienstleistungen können online gebucht werden und die Kontakte werden soweit wie möglich reduziert. Es ist nicht notwendig, unser Büro zu besuchen. Bei Buchungen im Büro sollte jeweils nur 1 Mitglied deiner Gruppe das Büro betreten (Händedesinfektion, mindestens 2 m Abstand, FFP2-Maske). Das Büro wird mehrmals täglich desinfiziert, und du musst ein Datenblatt für die Kontaktverfolgung ausfüllen, die das Büro bereithält. Wenn du online buchst, erhältst du dein Ticket per E-Mail mit einem Barcode, den du deinem Skilehrer am Treffpunkt zeigst. Online-Buchung bis 24 Stunden vor Kursbeginn möglich - sofern nicht ausverkauft!
Sicherer Treffpunkt
Um die notwendigen Maßnahmen einzuhalten, bieten wir verschiedene Treffpunkte an Orten mit weniger Personen an. Im Allgemeinen versuchen wir, überfüllte Orte / Aufzüge und Pisten zu vermeiden.
2G-Nachweis
Vor dem Kurs muss jeder Gast seinen 2G-Nachweis (geimpft oder genesen) in Form des grünen Passes ab einem Alter von 12 Jahren vorweisen (Stand vom 15.11.2021). Sollte der 2G-Nachweis nicht vorgewiesen werden können, kann der Kurs nicht stattfinden!
Unterricht in kleinen Gruppen
Als zusätzliche Schutzmaßnahme wird in der Saison 2021/22 in kleinen Gruppen unterrichtet. Falls Gruppenunterricht wegen Covid nicht möglich ist, ändern wir in Privatunterricht oder geben das Geld zurück.
Lift und Gastronomie
Für das Benützen der Seilbahn ist eine FFP2-Maske zu tragen, auch im Nahbereich der Liftanlagen, wenn sich Menschenansammlungen bilden. Für den Besuch der Berggastronomie gilt der 2-G-Nachweis und die verpflichtende Registrierung als Gast.
Maßnahmen in unserem Anfängerbereich
Trainingsmaterialien, Halte- und Sitzbereiche sowie Förderbandsteuerungen, Karussell usw. ... werden gründlich gereinigt und desinfiziert.
Sicheres Skirennen
Das wöchentliche Skirennen für erfahrene Skifahrer findet jeweils donnerstags von 10:45 bis 11:30 Uhr auf der blauen Piste bei der Mittelstation von Sportgastein statt.
Das Skirennen für Bambinis und Anfänger findet ebenfalls donnerstags von 13:15 bis 14:00 Uhr statt.
Die Preisverleihung findet von 14.15 bis 14.45 Uhr im freien statt.
Falls Sportgatein aufgrund der Wetterbedingungen geschlossen sein sollte , finden wir einen anderen Ort, an dem wir unser Skirennen abhalten können, z.B. am Graukogel beim Schlepplift. Per SMS halten wir dich über evtl. Programmänderungen auf dem Laufenden.
Reiserücktritt
Zusätzlich zu unseren allgemeinen Stornobedingungen verechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5% des Gesamtbetrags der jeweiligen Buchung.
95% Rückerstattung bei einer Stornierung früher als 7 Tage vor Beginn des Kurses.
75% Rückerstattung bei einer Stornierung früher als 72 Stunden vor Beginn des Kurses.
50% Rückerstattung bei einer Stornierung früher als 48 Stunden vor Kursbeginn.
25% Rückerstattung bei einer Stornierung früher als 24 Stunden vor Kursbeginn.
0 % Rückerstattung bei einer Stornierung weniger als 24 Stunden vor Kursbeginn.
Mitarbeitersicherheit
Alle unsere Mitarbeiter sind vollimunisiert.
Sie tragen immer einen Mundschutz, ein Händedesinfektionsmittel und Handschuhe zur Verwendung in der Ersten Hilfe, wenn dies erforderlich ist (z. B. bei Skiunfällen). All unsere Mitarbeiter werden laufend in die aktuellen Schutzbestimmungen eingewiesen.
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Skischool GO!
Inhaltsverzeichnis
1. Geltungsbereich der AGB
2. Vertragsabschluss
3. Widerrufsrecht beim Vertragsabschluss über Telefon, Webformular oder E-Mail
4. Missbräuchliche Nutzung
5. Rücktrittsrecht
6. Leistungsänderungen
7. Unmöglichkeit der Leistung
8. Preise, Zahlungsmodalitäten
9. Leistungserbringung
10. Haftungsbeschränkung
11. Pflichten des Kursteilnehmers
12. Datenschutzerklärung
13. Eidesstattliche Erklärung für mich und / oder meine Kinder
14. Sonstige Bestimmungen
1 Geltungsbereich der AGB
1.1 Für Geschäftsbeziehungen zwischen der Skischule, Skischool GO! (im Folgenden: „Skischool GO!“) und dem VertragspartnerInnen, Konsument, Firmen, Vereine sowohl als Privatpersonen (im Folgenden: „Kursteilnehmer“) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz: „AGB“) in der jeweils gültigen Fassung. Die gültige Fassung der AGB richtet sich jeweils nach dem Zeitpunkt der betreffenden Angebotslegung durch den Kursteilnehmer. Die Skischool GO! übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen Skischool GO!, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
1.2 Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
1.3 Die Skischule erbringt gegenüber dem Kursteilnehmer Dienstleistungen im Bereich des Ski- und Schneesports. Davon umfasst sind unter anderem das Erteilen von Ski-, Snowboard- und Langlaufunterricht, Outdoor Events, Incentives, Lehrgang, Seminare, das Unterrichten, Führen und Begleiten auf Skitouren (iSd § 1 Abs 1 T-SSG 1995) und abseits der Piste, sowie damit zusammenhängenden Tätigkeiten (im Folgenden kurz: „Kurse“). Umfasst sind auch allfällige Kinderbetreuungsleistungen und damit verbundene Leistungen (z.B. Verpflegung für Kinder, Begleitung und Transport). Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen der Skischool GO! in diesem Zusammenhang.
1.4 Von diesen AGB abweichende Bestimmungen gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zwischen der Skischool GO! und dem Kursteilnehmer. Widersprechende Geschäftsbedingungen des Kursteilnehmers entfalten keine Wirkung auf die in Punkt angeführten Geschäftsbeziehungen.
2 Vertragsabschluss
2.1 Für das Vertragsverhältnis zwischen Skischool GO! und den Kursteilnehmer gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
2.2 Ein Vertragsabschluss zwischen der Skischool GO! und dem Kursteilnehmer ist sowohl auf elektronischem Wege (Abgabe eines Angebotes über Online-Formular und Vertragsannahme durch Bestätigungs-E-Mail) als auch in den Geschäftsräumlichkeiten der Skischool GO! (Vertragsabschluss durch Aushändigung eines Zahlungsbeleges) möglich. Die Kursteilnehmer haben sich bis spätestens 24 Stunden vor Kursbeginn per online Booking oder schriftlich, per Email oder über das Anfrageformular über die Homepage www.skischool-go.com für eine Kursteilnahme anzumelden. Eine spätere Anmeldung steht unter dem Vorbehalt der ausdrücklichen Kulanz der Kursteilnahme durch Skischool GO! und kann telefonisch, von einem unserer Skilehrer oder im Skischulbüro durchgeführt werden. Die Kursteilnahme ist nur bei Nachweis der vollständigen und rechtzeitigen Überweisung des Kursbeitrages bis zum Kursbeginn (bitte Zahlungsbeleg in Form von Ticket mit Strich-Code bei Kursbeginn vorweisen) möglich.
2.3 Das Absenden eines vollständig ausgefüllten Online-Formulars durch den Kursteilnehmer stellt ein rechtlich bindendes Angebot an die Skischool GO! zum Abschluss eines Vertrages über die von der Skischool GO! angepriesenen Leistungen dar. Die Skischool GO! übermittelt aufgrund eines solchen Angebotes eine Bestellbestätigung an den Kursteilnehmer. Erst durch die Übermittlung dieser Bestellbestätigung kommt ein Vertragsverhältnis zwischen der Skischool GO! und dem Kursteilnehmer zustande.
2.4 Die Erklärung des Kursteilnehmer gegenüber einem Mitarbeiter der Skischool GO!, Leistungen der Skischool GO! in Anspruch nehmen zu wollen, stellt ein rechtlich bindendes Angebot an die Skischool GO! zum Abschluss eines Vertrages dar. Erst durch die Bezahlung der gewünschten Leistung und durch die Ausgabe eines Zahlungsbeleges bzw. Tickets kommt ein Vertragsverhältnis zwischen der Skischool GO! und dem jeweiligen Kursteilnehmer zustande.
2.5 Die Buchungsbestätigung / Ticket und/oder der Zahlungsbeleg mit Barcode dienen als Beleg für die Inanspruchnahme der gebuchten Leistung und sind vom Kurseilnehmer bei Kursbeginn dem jeweiligen Kursleiter / Skilehrer vorzulegen.
2.6 Die Skischool GO! ist nicht verpflichtet, dem Kursteilnehmer eine Ablehnung von Online Buchungen mitzuteilen. Wird das Angebot des Kursteilnehmers von der Skischool GO! nicht innerhalb einer Frist von 2 (zwei) Wochen ab Erhalt bestätigt, gilt das Angebot des Kursteilnehmers jedenfalls als nicht angenommen.
2.7 Durch den Kaufabschluss gibt der Kursteilnehmer seine automatische Einverständniserklärung die Newsletter der Skischool GO! an die angegebene E-Mail-Adresse zu erhalten.
3 Widerrufsrecht beim Vertragsabschluss über Telefon, Webformular oder E-Mail
3.1 Bei den angebotenen Dienstleistungen handelt es sich um eine „Freizeitdienstleistung“ im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG).
3.2 Für Freizeitdienstleistung besteht gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG kein Widerrufsrecht.
4 Missbräuchliche Nutzung
4.1 Die Skischool GO! kann für Missbräuche bei der Anmeldung, insbesondere bei einer Anmeldung über das Internet oder per Email, nicht zur Haftung gezogen werden. Für Schäden, die auf eine missbräuchliche Nutzung des Anmeldesystems zurückzuführen sind, übernimmt die Skischool GO! keine Haftung. Bitte beachten Sie, dass Tickets NICHT auf andere Personen, als die in der Gästeliste registrierten Personen übertragbar sind!
5 Rücktrittsrecht
5.1
Zusätzlich zu unseren allgemeinen Stornobedingungen gewähren wir Ihnen automatisch eine Stornoversicherung in Höhe von 5% des gebuchten Betrages - inklusive kostenloser Stornierung erhalten Sie
75% Rückerstattung bei einer Stornierung früher als 72 Stunden vor Beginn des Kurses
50% Rückerstattung bei einer Stornierung früher als 48 Stunden vor Kursbeginn
25% Rückerstattung bei einer Stornierung früher als 24 Stunden vor Kursbeginn
0 % Rückerstattung bei einer Stornierung weniger als 24 Stunden vor Kursbeginn
5.2 Rückertattung nach Kursbeginn ist grundsätzlich nicht möglich. Bei Nichtanwesenheit während des gesamten Kurses oder auch nur einzelner Teile davon ist der gesamte Teilnahmebetrag fällig. Ticketrückerstattung ist nur für nicht genutzte Tage bei höherer Gewalt, Unfall oder Krankheit mit Vorlage eines gültigen ärztlichen Attests eines örtlichen Arztes möglich. Im Krankheitsfall können Unterrichtsstunden nicht verschoben oder freigehalten werden. Die Skischool GO! stellt nach Wahl des Kursteilnehmers über das zu vergütende anteilige Entgelt entweder eine Gutschrift aus oder bezahlt das anteilige Entgelt binnen 8 Werktagen an den Kursteilnehmer zurück.
5.3 Maßgeblich für die Fristwahrung ist jeweils das Einlangen des Rücktrittsschreibens bei der Skischool GO!. Zur Wahrung der jeweiligen Frist ist es erforderlich, dass das Rücktrittsschreiben bis spätestens 24:00h vor Fristablauf bei der Skischool GO! eingeht. Übermittlungsfehler und ähnliches gehen zu Lasten des Kursteilnehmers.
5.4 In allen anderen Fällen ist der Kunde ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der Skischool GO! nicht zum Rücktritt berechtigt und hat das volle Entgelt zu entrichten. Dies gilt insbesondere auch für den Fall des Nichterscheinen oder des verspäteten Erscheinens zum vereinbarten Termin.
5.5 Die Skischool GO! ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Teilnahme des Kunden an Kursen unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss erfolgt, die eine sichere Teilnahme nicht mehr gewährleisten lassen. Gleiches gilt, wenn sich der Kursteilnehmer beharrlich den Anweisungen der Skischool GO!, der Lehrkräfte oder der Betreuungspersonen widersetzt (siehe Punkt ). Dem Kursteilnehmer stehen im Falle einer solchen Vertragsauflösung keine Ansprüche zu; er ist insbesondere auch zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet.
6 Leistungsänderungen
6.1 Skischool GO! behält sich ausdrücklich das Recht Änderung bzw. nachträgliche Berichtigung von Veranstaltungstagen, -terminen und -orten vor.
6.2 Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmeranzahl von 4 Kursteilnehmern behält sich die Skischool GO! das Recht vor Ihre Gruppenstunde in eine Privatstunde umzuwandeln und / oder die Dauer des Kurses zu verkürzen oder den Kurz abzusagen. Eine Absage / Änderung am Kurstag selbst ist ebenfalls noch möglich und berechtigt die Kursteilnehmer nicht zur Geltendmachung von Schadenersatz-, Aufwandsersatz- oder sonstigen Forderungen.
6.3 Die Kursteilnehmer werden von der Kursabsage oder den Änderungen bzw. nachträglichen Berichtigungen rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt. Die Skischool GO! haftet bei Kursabsagen oder Änderungen bzw. nachträglichen Berichtigungen, aus welchem Grund immer, nicht für entstandene Aufwendungen oder Vermögensschäden der Kursteilnehmer.
7 Unmöglichkeit der Leistung
7.1 Wenn die die Durchführung der Dienstleistung aus Sicherheitsgründen (zB Witterungsverhältnisse, Lawinengefahr, etc) nicht möglich ist, ist die Skischool GO! nicht zur Leistungserbringung verpflichtet. Es obliegt allein dem billigen Ermessen der Skischool GO!, die Unmöglichkeit der Leistungserbringung zu beurteilen, wobei eine teilweise Unmöglichkeit – zB an drei von fünf Tagen ist kein Skiunterricht möglich – die Durchführung des möglichen Leistungsteils unberührt lässt. Kursausfälle wegen witterungsbedingter Einflüsse (höhere Gewalt) werden nicht ersetzt. Nicht verbrauchte Kurstage/Kursstunden verfallen!
7.2 Im Falle der (teilweisen oder gänzlichen) Leistungsunmöglichkeit gemäß Punkt 5.1.- 5.4. wird die Skischule das anteilige Entgelt binnen 8 Werktagen an den Kunden zurückzahlen. Ein darüberhinausgehender Anspruch steht dem Kursteilnehmer nicht zu.
7.3 Höhere Gewalt, insbesondere Epidemien, Pandemien, behördliche Maßnahmen wie Schließungen, sonstige unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse befreien die Skischool GO! von ihren Leistungspflichten.
7.4 Im Falle der (teilweisen oder gänzlichen) Leistungsunmöglichkeit gemäß Punkt 5.3 stellt die Skischool GO! über das anteilige Entgelt entweder eine Gutschrift aus oder bezahlt das anteilige Entgelt binnen 8 Werktagen an den Kursteilnehmer zurück. Diesbezüglich steht dem Kunden ein Wahlrecht zu. Ein darüberhinausgehender Anspruch steht dem Kursteilnehmer nicht zu. Ein allfälliges Rücktrittsrecht gemäß § 10 Abs 2 Pauschalreisegesetz bleibt unberührt.
8 Preise, Zahlungsmodalitäten
8.1 Sämtliche Angaben – insbesondere Preislisten der Skischool GO! im Internet, in Prospekten, Anzeigen oder sonstigen Informationsträgern und das Kursangebot der Skischool GO! ist grundsätzlich freibleibend und auch nach Anmeldung durch die Kursteilnehmer durch die Skischool GO! abänderbar oder widerrufbar. Alle über das Internet oder in einer anderen Form erhältlichen Angaben über die Kurse sowie Preislisten sind ebenfalls unverbindlich. Die Skischool GO! behält sich ausdrücklich die Änderung bzw. nachträgliche Berichtigung von Kursen oder Preislisten vor.
8.2 Sämtliche Preisangaben sind in EURO (€) und verstehen sich brutto inklusive einer allfälligen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist.
8.3 Kosten für Skitickets oder Skiausrüstung sind nicht von den Kursgebühren umfasst. Diese sind vom Kunden auf eigene Rechnung zu erwerben und mitzubringen.
8.4 Der Entgeltanspruch der Skischool GO! gegenüber dem Kursteilnehmer entsteht mit Vertragsabschluss. Zu diesem Zeitpunkt wird die Zahlung fällig. Bei Online-Buchungen erfolgt die Zahlung allenfalls jedoch schon unmittelbar bei Angebotslegung mittels der für Online-Buchungen eingerichteten Zahlungsmethoden: MobilePay, Kreditkartenzahlung/PayPal, Banküberweisung. Sollte das Angebot des Kunden von der Skischool GO! im Zuge des in diesen AGB beschriebenen Rücktrittsrecht nicht angenommen werden, wird ein bereits geleisteter Betrag im Wege der gleichen Zahlungsmethode, wie sie der Kursteilnehmer verwendet hat, binnen 8 Werktagen rückerstattet.
8.5 Im Falle anderer Buchungswege, zB per Email innerhalb von 8 Tagen ab Vertragsabschluss per Überweisung auf das Konto der Skischool GO!
IBAN: AT19 4501 0031 0000 4542
BIC/SWIFT: VBOEATWWSAL
VOLKSBANK SALZBURG
oder direkt vor Ort, kann die Zahlung der Kursgebühr, per MobilePay, Kreditkartenzahlung oder Maestro erfolgen; sie hat aber jedenfalls vor Kursbeginn bei der Skischool GO! einzugehen. Sämtliche Spesen – insbesondere Bankspesen – in Verbindung mit der Bezahlung des bei der Skischule gebuchten Kurses gehen ausschließlich zu Lasten des Kursteilnehmers.
8.6 Der Kursteilnehmer kann nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder von der Skischool GO! ausdrücklich anerkannt worden sind sowie im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Skischool GO!. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte werden von diesem Vertragspunkt nicht berührt.
8.7 Zahlungsverzug tritt ohne weitere Mitteilung der Skischool GO! ein. Für den Fall, dass der Kursteilnehmer mit einer Zahlung in Verzug gerät, ist die Skischool GO! berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und sämtliche zusätzlich anfallenden Kosten und Spesen, insbesondere Inkasso- oder Rechtsanwaltskosten, gegenüber dem Kursteilnehmer zu verrechnen. Bei offenen Forderungen kann die Skischool GO! vom Kursteilnehmer getätigte Zahlungen ungeachtet einer allfälligen Widmung durch den Kursteilnehmer beliebig auf dessen offene Forderungen anrechnen. Für den Fall der Nichtzahlung einer Forderung sind auch alle übrigen Forderungen gegen den Kursteilnehmer sofort fällig.
8.8 Erfüllungsort ist für alle sowohl von der Skischool GO! als auch dem Kursteilnehmer zu erfüllenden Pflichten die Gemeinde Bad Gastein, das Skigebiet Ski Amadé bzw. das Gebiet Hohe Tauern.
9 Leistungserbringung
9.1 Der Kunde hat sich zur Leistungserbringung am Sammelplatz der Skischool GO! oder an einem sonst von der Skischool GO! bekannt gegebenen Treffpunkt/Ort im Skischulgebiet rechtzeitig vor Kursbeginn einzufinden.
9.2 Die Skischool GO! behält sich das Recht vor, den Treffpunkt der Kurse kurzfristig zu ändern. In diesen Fällen werden die Kunden von der Skischool GO! per SMS informiert.
9.3 Die Skischool GO! behält sich das Recht vor, vor Beginn eines jeden Kurstages eine Fiebermessung unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften bei jedem Kursteilnehmer vorzunehmen und im Falle von erhöhter Temperatur, Fieber oder sonstigen deutlichen Anzeichen auf ansteckende Krankheiten (z.B.: COVID-19), die ein Risiko für andere Kursteilnehmer sowie für Lehrkräfte und Betreuungspersonen darstellen können, nach eigenem Ermessen den Kursteilnehmer vom Unterricht auszuschließen. Der Kursteilnehmer hat in diesen Fällen nach seiner Wahl entweder Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung eines bereits geleisteten Entgelts oder auf Ausstellung einer entsprechenden Gutschrift.
9.4 Die Skischool GO! verpflichtet sich, jeweils für die jeweilige Leistung qualifizierte Lehr- oder Kinderbetreuungspersonen einzusetzen.
10 Haftungsbeschränkung
10.1 Für den Diebstahl, Verlust oder Beschädigung der von dem Kursteilnehmer mitgebrachten Gegenstände, insbesondere der Wertgegenstände, Ausrüstungsgegenständen etc., übernimmt die Skischool GO! keine Haftung.
10.2 Im Zusammenhang mit den angebotenen Kursen wird seitens der Skischool GO! keine Garantie für den Ausbildungserfolg der Kursteilnehmer übernommen.
10.3 Die Skischool GO! haftet nicht für Schäden, soweit die Schäden nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der Skischool GO! selbst oder einer ihr zurechenbaren Person beruhen und das schadensverursachende Verhalten nicht die aus dem abgeschlossenen Vertrag treffenden Haupflichten betrifft.
10.4 Die Skischool GO! übernimmt keine Haftung für Schäden, die der Kursteilnehmer während der Durchführung der vereinbarten Leistung ohne Verschulden der Skischool GO! sich selbst oder anderen Personen zufügt oder durch diese ihm zugefügt werden.
10.5 Vermögensschäden, Gewinn- oder Verdienstentgang, Folge- oder Dauerschäden der Kursteilnehmer ist eine Haftung der Skischool GO!, der Ausbildungsleiter und/oder der Ausbilder auch bei nur leichter Fahrlässigkeit in jedem Fall ausgeschlossen. Die Skischool GO! übernimmt auch keinerlei Haftung für Schäden an der Person oder Vermögen Dritter, die die Kursteilnehmer im Rahmen des Kurses Dritten zufügen.
10.6 Der Kursteilnehmer wird darauf hingewiesen, dass das Nicht-Tragen eines Sturzhelmes im Falle von Verletzungen ein Mitverschulden des Kursteilnehmers begründen kann, weshalb dem Kursteilnehmer empfohlen wird, einen Sturzhelm sowie weitere für die jeweils gebuchte Leistung empfohlene Sicherheitsausrüstung (z.B. Lawinensuchgerät bei Fahrten im freien Gelände) zu tragen bzw. Lawinenausrüstung im freien Gelände mitzuführen. Sturzhelme und Sicherheitsausrüstung verringern in der Regel das Verletzungsrisiko. Es besteht eine Helmpflicht für minderjährige bis zum vollendeten 15. Lebensjahr.
10.7 Der Kursteilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass eine Rettung von Pisten oder im freien Gelände oftmals mit hohen Kosten verbunden ist. Dem Kursteilnehmer wird deshalb empfohlen eine entsprechende Versicherung abzuschließen, zumal die Skischool GO! nicht für Bergungs- und Flugrettungskosten haftet, es sei denn, die Skischool GO! oder eine ihr zurechenbare Person hat diese Bergungs- und/oder Flugrettungskosten durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht.
10.8 Es wird ausdrücklich festgehalten, dass die Ausübung von Schneesport mit zahlreichen Risiken verbunden ist und insbesondere bei Touren oder Abfahrten im freien Gelände ein erhöhtes Risiko für Verletzungen oder sogar Tod, insbesondere auch durch Lawinen, besteht, das nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. Von dieser Haftungsbeschränkung ausdrücklich umfasst sind auch sämtliche Schäden, die bei PKW-Fahrten oder Bus-Fahrten während des Kurses zu den unterschiedlichen Standorten eintreten.
10.9 Sofern im Einzelfall ein weitergehender Haftungsausschluss gesetzlich zulässig ist, gilt dieser hiermit ebenfalls als vereinbart.
11 Pflichten des Kursteilnehmers
11.1 Der Kursteilnehmer hat die Skischool GO! über seine Fähigkeiten und Erfahrungen in der jeweils gebuchten Schneesportart wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären sowie selbständig für eine dem Stand der Skitechnik und den äußeren Bedingungen entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen. Der Kursteilnehmer hat der Skischool GO! über allfällige gesundheitliche Leiden oder Beeinträchtigungen zu berichten.
11.2 Weiteres verpflichtet sich der Kursteilnehmer bei fieberhaften Infekten, ansteckenden Krankheiten sowie bei Erkrankungen, die mit Durchfall und Erbrechen einhergehen, nicht am Skikurs teilzunehmen. Insbesondere bei Auftreten von COVID-19 Symptomen (Fieber, trockener Husten, Müdigkeit, Atembeschwerden etc.) verpflichtet sich der Kursteilnehmer von einer Teilnahme am Skikurs Abstand zu nehmen. Sofern der Kursteilnehmer einen Gruppenkurs gebucht hat, kann er bei Vorlage eines ärztlichen Attests das in Punkt 4.4 dieser AGB vorgesehene Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen.
11.3 Vor Beginn des Unterrichts ist durch den Kursteilnehmer selbständig die Überprüfung seiner Skiausrüstung (insbesondere Skibindung) durch einen Fachbetrieb zu veranlassen. Erziehungsberechtigte haben dafür zu sorgen, dass ihre Kinder dem Wetter entsprechend angezogen sind und die Kinder Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten bei sich tragen. Wegen Verletzungsgefahr am Lift sind Schals und offene Haare generell verboten.
11.4 Anweisungen der Skischool GO!, der Lehrkräfte und der Betreuungspersonen hat der Kursteilnehmer zu befolgen. Missachtungen von Anweisungen und Ermahnungen berechtigen die Skischool GO! umgehend zur Vertragsauflösung. Dies gilt auch, wenn Kursteilnehmer ein ungebührliches Verhalten, insbesondere gegenüber anderen Kursteilnehmern, an den Tag legen.
11.5 Beim Abgeben und Abholung eines Kindes ist immer der jeweiligen Kursleiter bzw. Skilehrer des Kindes vom Erziehungsberechtigten bzw. den Eltern persönlich zu informieren.
11.6 Kinder dürfen sich nur in Verbindung eines Kurses im Family Park GO! (Anfängerübungsgelände) aufhalten. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte dürfen ihre Kinder nie unbeaufsichtigt im Family Park GO! lassen.
12 Datenschutzerklärung.
12 Datenschutzerklärung
12.1 Die Kursteilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass ihre Daten auch automationsunterstützt (EDV) bei Skischool GO! bearbeitet und für 3 Jahre evident gehalten werden. Die Skischool GO! verpflichtet sich jedoch, diese Daten nicht unberechtigterweise an Dritte weiterzugeben, diese zu veröffentlichen oder anderweitig zu verwerten.
12.2 Die Kursteilnehmer und/oder ihre Eltern/Erziehungsberechtigte sind damit einverstanden und erteilen ihre Zustimmung, dass Fotos und Lichtbildaufnahmen von Einzelpersonen oder Gruppen während des Kurses durch den Skilehrer / Fotograf der Skischool GO! zum Zwecke der Abbildung in Druckwerken oder elektronischen Medien (Internet) sowie der Dokumentation von Kursmaßnahmen und / oder Gruppen- und Einzelfotos für Skischulgäste angefertigt werden. Im Falle der Veröffentlichung solcher Lichtbildwerke steht den Kursteilnehmern keine finanziellen, urheberrechtlichen oder datenschutzrechtlichen Ansprüche zu.
12.3 Nähere Informationen sind der Datenschutzerklärung der Skischool GO!, welche unter https://www.skischool-go.com/de/servicenavigation/privatsphaere-cookies/ abrufbar ist, zu entnehmen.
13 Eidesstattliche Erklärung für mich und / oder meine Kinder
13.1 Bei Buchung eines Kurses ist mir bewusst, dass der Kurs im alpinen bzw. hochalpinen Gelände stattfindet und damit mögliche Gefahren für meinen Körper und Geist verbunden sind.
13.2 Ich bestätige hiermit eidesstattlich, dass ich keine Krankheit verschweige bzw. an irgendwelchen körperlichen Beschwerden leide, die mich in eine besonders gefährdete Situation bringen können und ich mich in einer ausgezeichneten körperlichen Verfassung befinde. Ebenso bestätige ich ausdrücklich, dass meine körperliche Eignung für die Teilnahme an diesem Kurs im alpinen bzw. hochalpinen Gelände gegeben ist und ich über keine Vorschädigungen leide, die mich in der Ausübung des kursgegenständlichen Sports einschränken.
13.3 Ich bestätige, über die notwendige Ausrüstung zu verfügen, um eine gefahrlose Teilnahme am Kurs sicherzustellen. Für entsprechende Überprüfung/Einstellung der Ausrüstung habe ich selbsttätig zu sorgen.
13.4 Mir ist bewusst, dass die Fotos und Lichtbildaufnahmen auch für kommerzielle Zwecke genutzt werden können und stimme hierzu ausdrücklich zu.
13.5 Weiteres bestätige ich, über einen entsprechenden Versicherungsschutz in der Kranken- und Unfallversicherung zu verfügen; ich bin mir des Risikos bewusst, welches mit der Teilnahme an dem Kurs einhergeht, sollte ich nicht versichert sein.
13.6 Mir ist bewusst, dass eine allfällige mich persönlich treffende Schadenersatzpflicht nicht durch die Skischool GO! versichert ist und ich bei einer Schädigung einer dritten Person durch meine Teilnahme für diesen Schaden selbst aufkommen muss. Eine Regressierung für solche Schäden bei der Skischool GO! ist ausgeschlossen. Die Skischool GO! sorgt für keine Versicherungsdeckung für die Kursteilnehmer.
13.7 Meine Teilnahme an diesem Kurs erfolgt auf eigene Gefahr. Mir ist bewusst, dass Skischool GO!, die Ausbildungsleiter, Skilehrer und / oder Kursleiter keine Haftung für allfällig auftretende körperliche Beschwerden oder Verletzungen - dies gilt auch für auftretende Folge- oder Dauerschäden - aufgrund meiner Teilnahme übernehmen, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Skischool GO!, der Ausbildungsleiter, Skilehrer und / oder Kursleiter zurückzuführen sind.
13.8 Ich verpflichte mich, die Anweisungen der Kursleiter zu befolgen und mich nicht über deren Anordnungen hinwegzusetzen.
13.9 Ich versichere, mich an die geltenden ski- und snowboardrechtlichen Vorschriften und Bestimmungen (insbesondere FIS-Regeln) zu halten und mein Fahrverhalten diesen Regeln sowie meinem Können und meinen Fähigkeiten anzupassen.
13.10 Ich verweise diesbezüglich ausdrücklich auf meine Haftungsfreizeichnung gegenüber der Skischool GO!, den Ausbildungsleitern, Skilehrern und Kursleitern.
14 Sonstige Bestimmungen
14.1 Mündliche Nebenabreden zu diesen AGBs bestehen nicht. Nebenabreden welcher Art auch immer, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.
14.2 Für sämtliche Streitigkeiten aus Rechtsgeschäften, denen diese AGB zugrunde liegen, gilt die Anwendbarkeit des materiellen österreichischen Rechts, unter Ausschluss des österreichischen internationalen Privatrechts, als vereinbart.
14.3 Wenn der Kursteilnehmer mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches der EuGVVO1 oder des Lugano-Übereinkommens2 ist (das sind alle Länder mit Ausnahme der EU-Mitgliedsstaaten, der Schweiz, Norwegen und Island), wird für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und / oder Verträgen zwischen der Skischool GO! und dem Kursteilnehmer über die Erbringungen von Skischul-Dienstleistungen das sachlich und örtlich zuständige Gericht mit Sitz der Skischool GO! als ausschließlich zuständiges Gericht vereinbart.
14.4 Soweit der Kursteilnehmer mit Wohnsitz innerhalb der EU oder des Geltungsbereiches des Lugano Übereinkommens ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Gerichtszuständigkeit.
14.5 Sofern eine oder mehrere der Bestimmungen dieser AGB nichtig ist / sind, gelten zwischen der Skischool GO! und dem Kursteilnehmer ausdrücklich solche rechtswirksame Bestimmungen als vereinbart, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird durch eine nichtige Bestimmung nicht berührt.
14.6 Bitte beachten Sie, dass der User der Homepage von Skischool GO! nicht Bevollmächtigter ist, den Inhalt der Homepage zu kopieren, anderweitig zu verwenden, zu vervielfältigen oder zu reproduzieren.
14.7 Wir haften nicht für Tippfehler, Irrtümer, Mängel und falsche Schlussfolgerungen. Wir erlauben uns jederzeit Änderungen vorzunehmen. Wir nehmen Vorbehalt für Lizenzanforderungen, Änderungen und öffentliche Bescheide.
14.8 Sämtliche Rechte und Pflichten aus diesen AGB gehen auf allfällige Rechtsnachfolger der Skischool GO! über.
14.9 Bitte beachten Sie, dass diese Homepage und die gesamte Korrespondenz von Skischool GO! privilegierte und / oder vertrauliche Informationen enthalten kann und ist nur für den Empfang durch die oben genannten Personen oder autorisierten Mitarbeiter / Agenten bestimmt. Jede nicht autorisierte Vervielfältigung, Übermittlung oder sonstiger Missbrauch von Korrespondenz von Skischool GO! ist verboten. Wir behalten uns das Recht vor, Informationen zu ändern und sind nicht verantwortlich für Fehler, falsche Schlussfolgerungen, Tipp- / Druckfehler und Änderungen und haften nicht für Mängel, Lizenzanforderungen und öffentliche Bekanntmachungen.
Verordnung Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und Rates vom 12.12.2012
2 Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, geschlossen in Lugano am 16. September 1988